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私法關係에 미치는 基本權의 效力

이용수 77

영문명
Die Geltung des Grundrechts im Privatrechtsverkehr
발행기관
개인저작물
저자명
허완중(Hur Wan Jung)(許完重)
간행물 정보
『개인저작물 - 법학·행정』null, 1~147쪽, 전체 147쪽
주제분류
법학 > 법학
파일형태
PDF
발행일자
2002.12.null
20,440

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1:1 문의
논문 표지

국문 초록

영문 초록

Die Grundrechte werden traditionell als subjektive Rechte anerkannt, die als Abwehrrechte Privater gegen die Eingriffe des Staates gelten. Heute verletzen neben dem Staat auch natürliche Personen, die juristischen Personen und die sonstigen Personenmehrheiten die Grundrechte. Daher werden die Grundrechte nicht genug geschützt, wenn die Grundrechte nur als die zwischen Privaten und dem Staat wirkenden subjektiven Rechte verstanden werden. In Bezug auf diese Situation soll außer der Vertikalwirkung von Grundrechten auch die Horizontalwirkung, also Drittwirkung von Grundrechten erörtert werden. Die Drittwirkung von Grundrechten bedeutet den auf die Grundrechtsbeziehung der Privater untereinander wirkenden Geltungsbereich einer Grundrechtsbestimmung. Sie kann in den folgenden drei Bereichen diskutiert werden: 1. die Grundrechte, die ihrem Charakter nach von vornherein im Privatrechtsverkehr angewendet werden können und unmittelbar nicht angewendet werden, 2. die Grundrechte, die die Privaten einzugreifen vermögen, und 3. die Grundrechte, auf die das Grundrechtssubjekt nicht verzichten darf. In der Fiskalgeltung der Grundrechte richtet sich der Staat nicht auf Privatnützigkeit, sondern auf öffentliches Interesse. Hier ist er deshalb grundrechtsverpflichtet, weil sich der von der Verfassung konstituierte Staat nirgendwo wie ein Privater das Recht zur Beliebigkeit aneignen kann. Dabei handelt es sich nur um die Vertikalwirkung von Grundrechten. Infolgedessen wird sie aus den Erörterungsbereichen der Drittwirkung von Grundrechten ausgeschlossen. Im Falle der Drittwirkung von Grundrechten steht außer einer Privatperson (Grundrechtssubjekt) und einer anderen Privatperson(Grundrechtssubjekt) auch der Staat als Grundrechtsschützer in einem Dreiecksverhältnis. Der die Grundrechte der beiden Beteiligten harmonisch verwirklichende Berührungspunkt soll in dem Gegensatz zwischen zwei Grundrechtsubjekten gesucht werden. So soll sie, unabhängig von der Vertikalwirkung von Grundrechten, erörtert werden. Mit Hilfe von der Drittwirkung von Grundrechten kann der Private im Privatrechtsverkehr seine Grundrechte geltend machen. Man kann sich über die Frage im Klaren sein, ob die Grundrechte als ein Lösungsmaßstab auch in der Situation der Grundrechtskollisionen gelten können. Hierbei kann man zwishen der Drittwirkung von Grundrechten und dem Grundrechtskonflikt unterscheiden. Sie verpflichtet die Privaten, die Grundrechte der Anderen zu achten. Die Gesetzeswidrigkeit, die eine Voraussetzung zur Bestätigung der grundrechtlichen Schutzpflicht ist, setzt ihrerseits diese Pflichte voraus. Demzufolge unterscheidet sie sich von grundrechtlicher Schutzpflicht. Die Grundrechte sind als ein Teil der Verfassung die höchste Norm in einer nationalen Rechtsordung. Die Drittgerichtetheit der Grundrechte wurde geschichtlich anerkannt. Die gesellschaftliche Lage mit Beziehung auf die Grundrechte hat sich geändert. Das Sozialstaatsprinzip ist aufgetreten, und die Unterscheidung zwischen Privatrecht und öffentlichem Recht wird schwierig. Auch die Privatrechte verwirklichen die Grundrechte. So sollen die Grundrechte auch im Privatrechtsverkehr angewendet werden. Wenn die Grundrechte nur als subjektive Rechte anerkannt werden, dann können die Grundrechte ausschließlich als die staatgerichteten Rechte und keine Privatrechte angewendet werden. Wenn sie nicht nur als subjektive Rechte, sondern auch objektive Rechtsnormen verstanden werden, kann die Drittwirkung von Grundrechten anerkannt werden. Die Verfassung soll als die höchste Norm in allen menschenlichen Lebensbereichen einschließlich der Privatrechtsordnung durchgesetzt werden, damit die Verfassung genug verwirklicht wird. Aber das Prinzip der Privatautonomie soll auch geachtet werden, weil es durch Art. 10 Abs. 1 Koreanische Verfassung gewährleistet ist. So können die Grundrechte

목차

제1장 머리말
제2장 문제의 제기와 논의범위
제3장 논의의 이론적 토대
제4장 문제상황과 논의의 독자성
제5장 학설과 판례
제6장 문제의 해결
제7장 맺음말
《ZUSAMMENFASSUNG》

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허완중(Hur Wan Jung)(許完重). (2002).私法關係에 미치는 基本權의 效力. 개인저작물 - 법학·행정, , 1-147

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허완중(Hur Wan Jung)(許完重). "私法關係에 미치는 基本權의 效力." 개인저작물 - 법학·행정, .(2002): 1-147

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