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노조전임자 임금지급 금지와 근로시간면제제도의 헌법적합성

이용수 187

영문명
Verfassungsmäßigkeit von Lohnzahlungsverbot für Vollzeit-Gewerkschaftsfunktionäre und teilweiser Freistellung von der Arbeit
발행기관
세계헌법학회 한국학회
저자명
조성혜(Cho, Sung-Hae)
간행물 정보
『세계헌법연구』世界憲法硏究 第16卷 第3號, 421~444쪽, 전체 24쪽
주제분류
법학 > 법학
파일형태
PDF
발행일자
2010.12.30
5,680

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1:1 문의
논문 표지

국문 초록

2010. 1. 1. 개정 노조법이 시행됨과 함께 1997년 이후 13년간 유예되어왔던 노조전임자에 대한 임금지급 금지규정이 비로소 효력을 발하게 되었다. 개정 노조법은 노조전임자에 대한 임금지급이 금지될 경우 노조가 입게 될 타격을 완화시키고자 근로시간면제제도를 신설하여 근로자들이 임금을 지급받으면서 일정 한도 내에서 근로시간을 면제받아 노동조합의 유지.관리업무를 할 수 있도록 하고 있다. 일견 근로시간면제제도는 노조의 자주성을 실현하면서 전임자 임금지급의 금지가 초래할 파장을 최소화시키는 합리적인 완충장치로 보인다. 그러나 노동계는 제도 시행 전부터 노조전임자 수의 급격한 감소로 노조활동이 위축된다는 이유로 거세게 반발하고 있고, 사용자 측은 제도의 변칙적인 운용이 노조전임자에 대한 임금지급 금지규정의 시행을 무력화한다며 강한 불만을 표시하고 있다. 이 제도가 시행되자 노조는 기존의 노조전임자수를 그대로 유지한 가운데 이들에 대한 임금 지급을 요구하고 있고, 일부 사용자들은 노조의 파업으로 생산이 중단될 것을 우려해 불법임을 알면서도 이면합의를 하는 등 노조전임자에게 임금을 지급하는 관행을 완전히 깨뜨리지 못하고 있다. 정부는 근로시간면제 한도를 벗어난 이면합의를 법에 따라 엄중하게 처리하겠다는 의지를 밝히고 있다. 노조전임자에 대한 임금지급을 금지하는 취지는 노조의 자주성을 확보하는 동시에 기존의 불합리한 노사관행을 바로 잡는 데 있다 할 것이다. 또 근로시간면제는 그 자체가 목적이라기보다는 전임자에게 임금을 지급하지 않는 대신 근로자에게 일정 한도의 근로시간을 면제해 줌으로써 노조활동을 계속할 수 있도록 하는 데 있다 할 것이다. 장기간 유예되어 비판의 표적이 되어왔던 노조전임자 임금지급 금지규정이 실효성을 갖게 되고 근로시간면제제도가 전임자 임금지급 금지를 보완하게 된 점은 긍정적으로 평가할 수 있다. 그러나 노사가 편법을 통해 노조전임자에게 임금을 계속 지급하는 현실은 노조전임자 임금지급 금지와 근로시간면제도가 연착륙하는 데 적잖은 어려움이 있음을 방증(傍證)하고 있다. 한편 국가가 노사 당사자의 의사는 아랑곳없이 노조전임자에 대한 임금지급을 전면 금지하고 그 대체수단으로 근로시간면제제도를 신설하며 ‘채찍’과 ‘당근’을 동시에 주는 것이야말로 노사자치의 원칙에 반하는 것 아니냐는 의문을 불러일으킨다. 이 논문은 노조전임자 임금지급 금지와 근로시간면제제도를 통하여 노사자치의 원칙과 국가에 의한 노사자치의 침해 가능성, 그리고 그 침해의 헌법적합성 여부를 검토한다. 이 글의 초점이 헌법적합성 여부에 있는 만큼 노조전임자 임금지급 금지와 근로시간면제제도의 내용과 법리적 분석은 필요한 한도로 제한한다.

영문 초록

Am 1. 1. 2010 ist die Regelung über das Lohnzahlungsverbot für die Vollzeit-Gewerkschaftsfunktionäre nach 13 jährigem Anlauf in Kraft getreten. So sollen Firmen nicht mehr Vollzeit-Gewerkschaftsfunktionäre bezahlen dürfen. Demzufolge sollen Arbeitgeber, die dieses Verbot übertreten (d.h. dem Druck ihrer Belegschaft nachgeben), bestraft werden(§ 81 Nr. 4 Gewerkschaften und die Schlichtung des Arbeitskampfes: GGSA). § 33 Abs. 1 Koreanische Verfassung(KV) schützt über die unmittelbare 3 kollektive Arbeitnehmer Grundrechte(kollektive Verein Bildung, Kollektive Verhandlung, Kollektive Betätigung) hinaus die Gewerkschaft nicht nur in ihrem Bestand, sondern auch in ihrem Recht, durch spezifische Betätigung die in § 33 Abs. 1 KV genannten Zwecke zu verfolgee znämlich die Arbeitsbedingungen zu wahren und zu verbessern. Dazu gehört es auch, dass die Koalition beim Abschluß eineern. Davertrags frei sind. Dieses Recht bedeutet, dass sich der ngung hinsichtlich der Gestaltung der Arbeitsbedingungen grundsätzlich jeder Einflußnahme enthalten muss. Praktisch wird damit insbesondere die ingungen grmie geschützt, die Freiheit der Koalitionen zum Aushandeln von Tarifverträgen. Die Vereinbarung der Löhne für die Vollzeit-Gewerkschaftsfunktionäre greift auch in den Schutzbereich der Tarifautonomie ein. Das Grundrecht des § 33 Abs. 1 KV räumt jedoch den Koalitionen nicht einen inhaltlich unbegrenzten und unbegrenzbaren Handlungsspielraum ein. Der staat darf den so geschaffenen Gestaltungsfreiraum der Koalitionen unter strengen Voraussetzungen beschränken. Verfassungsgemäß sind solche Eingriffe nur, wenn sie den Zweck verfolgen, Grundrechte anderer oder Gemeinwohlbelange mit Verfassungsrang zu verwirklichen und dabei dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen. Insoweit besteht ein Die Löhne für die Vollzeit-Gewerkschaftsfunktionäre ist eine der falsch entwickelten Betriebsübungen in Korea, die nun eine übermässige Belastung für Arbeitgeber darstellen. Insoweit wirft die Tarifautonomie bezüglich der Löhne für die Vollzeit-Gewerkschaftsfunktionäre die Frage nach Kollisionen vor allem auch mit der Unternehmensautonomie auf. Die öffentliche Hand als politische Struktur moderner Staaten soll fur einen Ausgleich zwischen den individuellen und Gruppeninteressen sorgen. Nach § 119 KV beruht die Wirtschaftsordung Koreas auf der individuellen und unternehmerischen Freiheit und Kreativität. Der Staat ist jedoch verpflichtet zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft und zur Bewahrung der angemessenen Einkommensverteilung. Er muß die Rechtsinstitute zur Verfügung stellen, die erforderlich sind, um die marktwirtschaftliche Produktion und VerteilungftlicGllern zu gewährleisten. Dabei geht es um die Vduktagsfreiheit, die Eigentumsfreiheit mit Blick auf das persönliche Eigentum wie das Eigentum an Produktionsmitteln. Darüber hinaus sind die für eine entwickelte Wirtschaft notwendigen Organisationsformen in einem Unternehmensrecht zur Verfügung zu stellen. Der Staat muß aber auch Vorkehrungen gegen den Mißbrauch der genannten Institute treffen. Aus den genannten Gründen ist der Eingriff des Gesetzgebers in die Tarifautonomie gerechtfertigt. Dennoch soll § 81 Nr. 4 GGSA, wonach der Arbeitgeber, der Vollzeit-Gewerkschaftsfunktionäre Lohne zahlt, betraft wird, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit scheitern. Daran könnte auch die neu eingeführte Regelung über die teilweise Freistellung von der Arbeit für die Gewerkschaftsarbeit nichts ändern, wonach der Arbeitnehmer mit der Zustimmung des Arbeitgebers für die Gewerkschaftsarbeit von der Arbeit ohne Lohnkürzung teilweise freigestellt werden kann. Zusammenfassend wird es festgestellt werden, dass

목차

Ⅰ. 문제의 제기
Ⅱ. 노조전임자 임금지급 금지의 근거
Ⅲ. 노사자치의 원칙과 국가에 의한 침해의 헌법적 정당성
Ⅳ. 노조전임자 임금지급 금지와 비례성의 원칙
Ⅴ. 근로시간면제제도의 헌법적합성
Ⅵ. 결어

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조성혜(Cho, Sung-Hae). (2010).노조전임자 임금지급 금지와 근로시간면제제도의 헌법적합성. 세계헌법연구, 16 (3), 421-444

MLA

조성혜(Cho, Sung-Hae). "노조전임자 임금지급 금지와 근로시간면제제도의 헌법적합성." 세계헌법연구, 16.3(2010): 421-444

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