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학술논문

국가권력과 방송

이용수 349

영문명
발행기관
한국헌법학회
저자명
곽상진(kwak, sang jin)
간행물 정보
『헌법학연구』憲法學硏究 第15卷 第2號, 1~46쪽, 전체 46쪽
주제분류
법학 > 법학
파일형태
PDF
발행일자
2009.06.30
8,320

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1:1 문의
논문 표지

국문 초록

방송의 이원적제도 하에서 공영방송은 민주주의와 사회국가 및 문화국가원리를 실현할 의무를 지고 있다. 따라서 공영방송은 국민생활에 필요한 정치 경제 사회 문화적인 정보들을 종합적으로 공급해야 할 기본적공급의 의무를 진다. 반면 상업적 이윤을 추구하는 민영방송은 공영방송의 이러한 의무가 성실히 이행되는 한에서, 상대적으로 방송내용의 다양성의 요구가 완화된다. 그런 의미에서 공영방송과 민영방송의 이원적 제도는 단순한 병렬적 관계가 아니라, 상호 보완적인 관계에 있다. 따라서 미디어 산업을 육성하고 경쟁력을 강화하려 한다면, 공영방송이 갖는 헌법적인 기능과 역할의 강화가 그 전제조건이다. 그럴 때에만 민주주의적 기반이 위협받지 않고, 영리기업으로서의 민영방송들의 경쟁이 가능하기 때문이다. 방송의 다양성은 공영방송과 민영방송을 합한 전체적 내용으로 나타나는 것이므로, 양자의 방송내용은 상호 보완적인 관계에 있다. 또한 다양성은 프로그램 제공의 양적 크기와 동일하게 취급되어서는 안 된다. 프로그램 내용의 다양성을 확보할 수 있는 구조적 보장이 요구된다. 이러한 다양성을 보장하는 방법은 입법자의 자유로운 입법형성에 맡겨진 것이고 헌법적인 것은 아니다. 방송에 경쟁개념을 도입한 것은, 방송내용의 다양성을 보장하기 위한 것이다. 이원적 방송질서 하에서 공영방송의 활동은 그 역할과 기능에 비추어 보아, 경제적 관점에서의 경쟁 보다는 저널리즘적 경쟁이 우선시된다. 저널리즘적 경쟁은 민주주의적 관점에서 자유로운 의사형성의 본질적인 과정을 구성하는 헌법적 기능을 한다. 공영방송이 이러한 헌법적 과제를 수행하는 한에서는, 현실적으로 중요한 경제적인 측면도 궁극적으로는 저널리즘적인 경쟁으로 규율되고 조정된다. 즉 다른 산업과 달리 방송영역에서의 경쟁은, 완전히 경제적 경쟁개념만으로 설명될 수 있는 것이 아니다. 더욱이 오늘날 언론산업의 자본집중 현상은 분명히 방송의 다양성에 위해적 요소가 아닐 수 없다. 이에 대해 입법자는 공영방송과 민영방송의 저널리즘적 경쟁을 통해서 다양성을 확보하기 위한 방안을 모색해야 한다. 따라서 방송과 신문의 교차소유를 허용한다면, 시청률규제나 시청시간점유율 등의 규제방안이 강구되어야만, 헌법이 요구하는 의견의 다양성을 확보할 수 있게 된다. 현재 우리 방송에 국가권력의 영향력이 행사될 수 있는 부문은, 크게 세가지로 나누어 볼 수 있다. 국회의 방송입법형성권, 방송통신위원회의 권한과 독립성, 수신료결정과정이 그것이다. 이러한 영역들에서 방송내용에 대한 정치적인 영향력이 부당하게 행사될 여지가 많으므로, 방송법을 통해서 방송의 정치적 독립성을 유지할 수 있도록 그 내용과 절차의 보장이 이루어져야 한다. 이러한 영역들에서 헌법상 방송기본권을 보장해 내는 것이, 현 미디어법 개정안의 과제라고 할 수 있다.

영문 초록

In dem dualen Rundfunksystem hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk die Grundversorgung zu leisten. Dies setzt ein Programmangebot für die Gesamtheit der Bevölkerung voraus, das umfassend und in der vollen Breite des klassischen Rundfunkauftrages informiert und Meinungsvielfalt in der verfassungsrechtlich gebotenen Weise sichert wird. Bei der Programmgestaltung setzt die Grundversorgung gleichgewichtige Vielfalt in der Darstellung der bestehenden Meinungsrichtungen in möglichster Breite und Vollständigkeit voraus. Weitere Komponente der Grundversorgung ist die Sparten vielfalt. Der klassische Auftrag des Rundfunks erfüllt werden, der neben seiner Rolle für die Meinungs- und die politische Willensbildung, neben Unterhaltung und über laufende Berichterstattung hinausgehende Information auch seine kulturelle Verantwortung umfaßt. Die damit gestellte Aufgabe umfaßt die essentiellen Funktionen für die demokratische Ordung ebenso wie für das kulturelle Leben im Staat. Hierdurch wird die Einbindung des Rundfunks in die Staatszielbestimmungen der Demokratie, der Rechts-, Sozial- und Kulturstaatlichkeit deutlich und bezeichnet einen Zielpunkt der gesetzlichen Ausgestaltung des Medienwesens. Deswegen ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk kein Gegenstand wirtschaftlicher Dienstleistung, sondern integrierend für das Staatsganze und schlechthin konstituierend für die Demokratie. Die Wahrehmung dieser Aufgaben durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk kann bei der Beurteilung der rechtlichen Bindungen privater Rundfunkveranstalter nicht außer acht bleiben. Die Zurücknahme der Vielfaltenforderungen an den privaten Rundfunk ist vernünftig. Das Rundfunksystem muß in seiner Gesamtheit beurteilen. Damit kommt zu einer Zusammenschau zu einer tendenziell wechselseitigen Ergänzung der Rundfunkmedien. Solange und soweit jedoch die Wahrnehmung der genannten Aufgaben jedenfalls durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk wirksam sichergestellt ist, erscheint es gerechtfertigt, an die Breite des Programmangebots und die Sicherung gleichgewichtiger Vielfalt im privaten Rundfink nicht gleich hohe Anforderungen zu stellen wie im öffentlich- rechtlichen Rundfunk. Vielfalt darf nicht mit der Vielzahl konkurrierender Anbieter oder Progra mmangebote gleichgesetzt werden. Die Zahl der Anbieter oder Angebote sagt als solche noch nichts über den Programminhalt. Gefordert sind strukturelle Sicherungen einer Vielfalt der Programminhalte. Wettbewerb ist ein möglicher, gegebenenfalls sogar ein gebotener Weg der Vielfaltsicherung. Streit herrscht allerdings darüber, was das Wettbewerbsprinzip konkret meint. Dabei werden meist die Begriffe ökonomischer und publizistischer Wettbewerb benutzt. An solche geistesgeschichtlichen Wurzeln knüpft das BVerfG des BRD an, wenn es die Kommunikationsfreiheit unter der Geltung des Verfassungsrecht auf das Demokratieprinzip bezieht und den Prozeß individueller und öffentlicher Meinungsbildung geschützt wissen will. Kommunikationsfreiheit ist nicht nur ein Wert in sich, sondern auch ein Mittel zu einem verfassungsrechtlich aufgegebenen Zweck. Dem Neben einander von öffintlich-rechtlichem und privatem Rundfunk liegt der Gedanke zugrunde, daß der publizistische Wettbewerb zwischen beiden sich anregend und belebend auf das inländische Gesamtangebot auswirkt und Meinungsvielfalt auf diese Weise gestärkt und erweitert wird. Marktchancen können eine Frage wirtschaftlicher, nicht aber der Meinungsfreiheit sein. Aus der Sicht der Kommunikationsfreiheit ist der publizistische Wettbewerb als Grundlage der Meinungsvielfalt maßgebend. Die Beziehung der öffintlich-rechtlichen und privatrechtlichen Rundfunkveranstalter im Programmbereich ist nach den Vorgaben des Rundfunkrechts nicht nach Gesichtspunkten des ökonomischen Wettbewerbs, sondern des publizistischen gestaltet.

목차

<국문 요약>
Ⅰ. 序
Ⅱ. 이원적 방송제도에서의 국가적 과제
Ⅲ. 이원적 방송제도에서의 다양성보장을 위한 경쟁의 문제
Ⅳ. 다매체 방송환경에서 (교차)소유규제의 헌법적 문제
Ⅴ. 방송에 대한 국가권력의 영향력 요소
Ⅵ. 현안과제인 언론관련법의 공공성 (맺음말)
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곽상진(kwak, sang jin). (2009).국가권력과 방송. 헌법학연구, 15 (2), 1-46

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곽상진(kwak, sang jin). "국가권력과 방송." 헌법학연구, 15.2(2009): 1-46

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