학술논문
표준 컴퓨터 프로그램 거래의 법적 성질
이용수 50
- 영문명
- Die Rechtsnatur des ÜUberlassungsvertrags von Standardsoftware : Aus der kritischen Sicht üuber die Lizenztheorie und die Theorie des gemicshten Vertrags
- 발행기관
- 한국사법학회(구 한국비교사법학회)
- 저자명
- 허명국(Myeong Guk Heo)
- 간행물 정보
- 『비교사법』比較私法 제16권 제3호, 21~69쪽, 전체 49쪽
- 주제분류
- 법학 > 법학
- 파일형태
- 발행일자
- 2009.09.30
8,680원
구매일시로부터 72시간 이내에 다운로드 가능합니다.
이 학술논문 정보는 (주)교보문고와 각 발행기관 사이에 저작물 이용 계약이 체결된 것으로, 교보문고를 통해 제공되고 있습니다.
국문 초록
영문 초록
Ein Computerprogramm ist eine Reihe von Befehlen und dazu gehöorigen Daten, die eine Aufnahme in einen maschinenlesbaren Träager erfordert und danach fäahig sind zu wirken, dass eine Maschine mit informationsverarbeitenden Fäahigkeiten eine bestimmte Funktion oder Aufgabe oder ein bestimmtes Ergebnis anzeigt, ausfüuhrt oder erzielt. Um diese Steuerungsfunktion zu erfüullen, muss es auf einem Datenträager verköorpert sein. Ein Computerprogramm und ein Datenträager, auf dem das Computerprogramm verköorpert ist, stellen daher eine untrennbare Einheit dar. Darin ist die Köorperlichkeit des Computerprogramms zu sehen. Ein Computerprogramm stellt daher eine Sache i.S.v. § 98 Koreanisches BGB(KBGB) dar.
Die Benutzungsvorgäge eines Programms umfassen technisch unbedingt erforderliche Kopiervorgäge des Programmwerks. Indessen stellen das Ablaufenlassen des Programms und das Laden im Arbeitsspeicher keine Vervielfätigungshandlung i.S.d. § 2 Nr. 22 Koreanisches Urheberrechtsgesetz(KUrhG) dar. Lediglich ist die Installation des Programms auf der Festplatte des Anwenders die Vervielfätigung. § 101-5 Abs. 1 KUrhG gibt dem berechtigten Erwerber eines Computerprogramms ein gesetzliches Nutzungsrecht. Der Anwender bedarf daher der Einrämung eines Nutzungsrechts von Rechtsinhaber nicht. Die Einrämung eines Nutzungsrechts ist somit kein Gegenstand eines Softwareüerlassungsvertrags.
Bei der Softwareüerlassung auf Dauer ist der Softwarelieferant dazu verpflichtet, dem Anwender das Eigentum und den Besitz an der vereinbarten Software zu verschaffen. Dafü muss der Anwender das vereinbarte Entgelt
entrichten. Die Struktur dieser Leistungspflichten entspricht der des Kaufvertrags im § 563 KBGB. Der Kaufgegenstand Software ist eine Sache. Daher liegt bei der Üerlassung eines Programms auf Dauer ein Sachkauf vor.
Die Mölichkeit, eine Software ohne Datenträer zu üertragen, kann dieser vertragstypologischen Einordnung nicht abträlich sein. Sie ist nur eine neue Art von Softwarevertrieb. Nach der unköperlichen Üertragung der Software entsteht auf der Festplatte des Anwenders eine neue Sache, also Softwarekopie, die der Gegenstand der Üertragung ist.
목차
Ⅰ. 컴퓨터 프로그램 거래의 법적 성질 결정의 의의
Ⅱ. 컴퓨터 프로그램 거래의 법적 성질 에 관한 라이선스설 및 혼합계약설의 입장
Ⅲ. 컴퓨터 프로그램 거래의 법적 성질 결정의 선결문제
Ⅳ. 표준 컴퓨터 프로그램의 영구적 거래의 법적 성질-매매계약
Ⅴ. 결론
참고문헌
Zusammenfassung
키워드
해당간행물 수록 논문
- 표준 컴퓨터 프로그램 거래의 법적 성질
- 변론주의 보완책으로서 석명권
- 刊行辭
- 일본의 파산법 동향
- 독일 도산법에서의 근로자의 보수청구권
- 민법 제365조의 일괄경매청구권의 개정
- 일본 기업담보제도의 도입에 관한 연구
- 제조물책임법상 제조물개념의 개정 필요성
- 학회활동 현황 외
- 광고모델의 품위유지의무위반과 법적 책임
- 독일보험계약법상 위험증가금지의 문제
- 가사소송의 국제적 경합
- 우주활동에 있어서 상호책임면제법리의 성립에 관한 연구
- 독일조직재편세법에 관한 고찰
- 일본판 QIB시장(전문투자가시장)의 창설
- 영국의 금융개혁과 그 시사점
- 판결서의 구조와 양식에 관한 비교법적 고찰
- 고지의무의 수동화
- 재단설립행위의 철회에 관한 소고
- 영업방법 발명 등 컴퓨터프로그램 관련 발명의 특허법적 보호에 관한 비교법적 고찰
- 독일 상법상의 중개계약에 관한 고찰
참고문헌
교보eBook 첫 방문을 환영 합니다!
신규가입 혜택 지급이 완료 되었습니다.
바로 사용 가능한 교보e캐시 1,000원 (유효기간 7일)
지금 바로 교보eBook의 다양한 콘텐츠를 이용해 보세요!