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표준 컴퓨터 프로그램 거래의 법적 성질

이용수 50

영문명
Die Rechtsnatur des ÜUberlassungsvertrags von Standardsoftware : Aus der kritischen Sicht üuber die Lizenztheorie und die Theorie des gemicshten Vertrags
발행기관
한국사법학회(구 한국비교사법학회)
저자명
허명국(Myeong Guk Heo)
간행물 정보
『비교사법』比較私法 제16권 제3호, 21~69쪽, 전체 49쪽
주제분류
법학 > 법학
파일형태
PDF
발행일자
2009.09.30
8,680

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논문 표지

국문 초록

영문 초록

Ein Computerprogramm ist eine Reihe von Befehlen und dazu gehöorigen Daten, die eine Aufnahme in einen maschinenlesbaren Träager erfordert und danach fäahig sind zu wirken, dass eine Maschine mit informationsverarbeitenden Fäahigkeiten eine bestimmte Funktion oder Aufgabe oder ein bestimmtes Ergebnis anzeigt, ausfüuhrt oder erzielt. Um diese Steuerungsfunktion zu erfüullen, muss es auf einem Datenträager verköorpert sein. Ein Computerprogramm und ein Datenträager, auf dem das Computerprogramm verköorpert ist, stellen daher eine untrennbare Einheit dar. Darin ist die Köorperlichkeit des Computerprogramms zu sehen. Ein Computerprogramm stellt daher eine Sache i.S.v. § 98 Koreanisches BGB(KBGB) dar. Die Benutzungsvorgäge eines Programms umfassen technisch unbedingt erforderliche Kopiervorgäge des Programmwerks. Indessen stellen das Ablaufenlassen des Programms und das Laden im Arbeitsspeicher keine Vervielfätigungshandlung i.S.d. § 2 Nr. 22 Koreanisches Urheberrechtsgesetz(KUrhG) dar. Lediglich ist die Installation des Programms auf der Festplatte des Anwenders die Vervielfätigung. § 101-5 Abs. 1 KUrhG gibt dem berechtigten Erwerber eines Computerprogramms ein gesetzliches Nutzungsrecht. Der Anwender bedarf daher der Einrämung eines Nutzungsrechts von Rechtsinhaber nicht. Die Einrämung eines Nutzungsrechts ist somit kein Gegenstand eines Softwareüerlassungsvertrags. Bei der Softwareüerlassung auf Dauer ist der Softwarelieferant dazu verpflichtet, dem Anwender das Eigentum und den Besitz an der vereinbarten Software zu verschaffen. Dafü muss der Anwender das vereinbarte Entgelt entrichten. Die Struktur dieser Leistungspflichten entspricht der des Kaufvertrags im § 563 KBGB. Der Kaufgegenstand Software ist eine Sache. Daher liegt bei der Üerlassung eines Programms auf Dauer ein Sachkauf vor. Die Mölichkeit, eine Software ohne Datenträer zu üertragen, kann dieser vertragstypologischen Einordnung nicht abträlich sein. Sie ist nur eine neue Art von Softwarevertrieb. Nach der unköperlichen Üertragung der Software entsteht auf der Festplatte des Anwenders eine neue Sache, also Softwarekopie, die der Gegenstand der Üertragung ist.

목차

Ⅰ. 컴퓨터 프로그램 거래의 법적 성질 결정의 의의
Ⅱ. 컴퓨터 프로그램 거래의 법적 성질 에 관한 라이선스설 및 혼합계약설의 입장
Ⅲ. 컴퓨터 프로그램 거래의 법적 성질 결정의 선결문제
Ⅳ. 표준 컴퓨터 프로그램의 영구적 거래의 법적 성질-매매계약
Ⅴ. 결론
참고문헌
Zusammenfassung

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허명국(Myeong Guk Heo). (2009).표준 컴퓨터 프로그램 거래의 법적 성질. 비교사법, 16 (3), 21-69

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허명국(Myeong Guk Heo). "표준 컴퓨터 프로그램 거래의 법적 성질." 비교사법, 16.3(2009): 21-69

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