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재단설립행위의 철회에 관한 소고

이용수 59

영문명
Eine Untersuchung üuber den Widerruf des Stiftungsgeschäafts : Eine rechtsvergleichende Untersuchung zum deutschen und koreanischen Recht
발행기관
한국사법학회(구 한국비교사법학회)
저자명
고상현(Sang-Hyun Ko)
간행물 정보
『비교사법』比較私法 제16권 제3호, 201~235쪽, 전체 35쪽
주제분류
법학 > 법학
파일형태
PDF
발행일자
2009.09.30
7,000

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1:1 문의
논문 표지

국문 초록

영문 초록

Ist das Stiftungsgeschäaft bis zur Genehmigung einer rechtsfäahige Stiftung widerruflich? Nach §81 Abs.2 BGB ist der Stifter bis zur Anerkennung der Stiftung als rechtsfäig zum Widerruf berechtigt. Der historische Gesetzgeber des BGB entschiede sich fü das Widerrufsrecht des Stifters im Interesse der Klarheit des Gesetzes. Der Widerruf ist also nicht formbedüftig. Er genüt jede Handlungen, die den Widerrufswillen nach außen erkennen läst. Ist der Anerkennungsantrag gestellt, muss der Widerruf aber nach § 81 Abs. 2 S. 2 gegenüer der zustädigen Behöden erklät werden. Umstritten ist in Deutschland, wann die Haftung des Stifters beginnt und ob der Stifter auf das Widerrufrecht mit dinglichen Wirkung verzichten kann. Im Gegensatz dazu ist im koreanischen BGB keine Regelung üer die Widerruflichkeit des Stiftungserrichtungsakts vorgeschrieben. Sogar hat die Literatur mit dieser Frage kaum beschätigt. Nach koreanischen BGB-Kommentaren kann der Stifter bis zur Erteilung der staatlichen Genehmigung die Stiftungserrichtung unter Lebenden frei widerrufen. Es wird allerdings keine Begrüdung dafü erwänt. Meines Erachtens ist dagegen der Widerruf des Stiftungserrichtungsakts bis zur Grüdungseintragung mölich, da die rechtsfäige Stiftung erst mit der Eintragung ins Stiftungsregister entsteht. In Betracht kommt hier das Wirksamwerden einer Willenserkläung. Als das nicht empfangsbedüftige Rechtsgeschät wird der Stiftungserrichtungsakt unabhägig davon wirksam, ob jemand das Rechtsgeschät zur Kenntnis nehmen müste. Es gibt nälich nach der Natur des Rechtsgeschäts keinen schutzbedüurftigen Adressaten. Daher wüurde die Haftung des Stifters erst im Augenblick des Wirksamwerdens der Grüundungseintragung beginnen.

목차

Ⅰ. 서 설
Ⅱ. 재단설립행위의 철회에 관한 독일민법의 태도
Ⅲ. 재단설립행위의 철회에 관한 우리민법의 해석
Ⅳ. 맺음말
참고문헌
Zusammenfassung

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고상현(Sang-Hyun Ko). (2009).재단설립행위의 철회에 관한 소고. 비교사법, 16 (3), 201-235

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고상현(Sang-Hyun Ko). "재단설립행위의 철회에 관한 소고." 비교사법, 16.3(2009): 201-235

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