학술논문
독일보험계약법상 위험증가금지의 문제
이용수 50
- 영문명
- Gefahrerhöohungsverbot im deutschen Versicherungsvertragsgesetz
- 발행기관
- 한국사법학회(구 한국비교사법학회)
- 저자명
- 김은경(Eun-Kyung Kim)
- 간행물 정보
- 『비교사법』比較私法 제16권 제3호, 365~388쪽, 전체 24쪽
- 주제분류
- 법학 > 법학
- 파일형태
- 발행일자
- 2009.09.30
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국문 초록
영문 초록
Um eine Gefahrerhöohung handelt es sich, wenn sich der status quo der bei Antragstellung gefahrerheblichen Umstäande nachträaglich dauerhaft äandert und hierdurch die Möoglichkeit einer Risikoverwirklichung erhöoht wird. Im Unterschied zur vorvertraglich Anzeigepflicht, die dem Versicherer die Möoglichkeit gibt, von vornherein von einem Vertragsschluss abzusehen, eröoffnen die Regelungen üuber die Gefahrerhöohung dem Versicherer die Möoglichkeit, sich von einem nachträaglich erhöohtem Risiko insgesamt durch Küundigung des Vertrages zu trennen.
§ 23 Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetz(VVG) stimmt inhaltlich weitestgehend mit seinem Vorgäger, § 23 Abs. 1 VVG a.F. üerein. Neu is zunähst, dass nicht auf den Vertragsschluss als maßgeblichem Zeitpunkt fü das Inkrafttreten des Gefahrerhöungsverbots abgestellt wird, sondern auf den Zeitpunkt der Vertragserkläung. Neu weiterhin die Differenzierung zwischen der Vornahme einer Gefahrerhöung nach § 23 Abs. 1 VVG und einer Gefahrerhöung nach § 23 Abs. 2 VVG, die Versicherungsnehmer als solche zunähst nicht erkannt hat.
Die in den Abs. 2 und 3 der Basisvorschrift § 23 normierten Anzeigepflichten werden hinsichtlich ihrer Rechtfolgen einheitlich behandelt, was die Handhabung in der Praxis erheblich erleichert. Neben dem primäen Gefahrerhöungsverbot knüfen §§ 24-26 VVG auch Rechtsfolgen an die Verletzung nachgeordneter Anzeigepflichten,
Das Recht des Versicherers zur Küdigung des Versicherungsvertrages besteh bei der unverschuldten Gefahrerhöohung in gleichem Maße wie bei leicht fahrläsigen Gefahrerhöung gem. § 23 Abs. 1 VVG, d.h. die Küdigung ist zuläsig unter Einhaltung einer 1-monatigen Frist. Die Mölichkeit der Veranpassung an Stelle der Küdigung steht dem Versicherer im Falle der unverschuldeten Gefahrerhöungstatbestäde folgerichtig insoweit zu, als das Recht zur Küdigung besteht. Auch die Verletzung der nachgelagerten Anzeigepflichten bei vorausgegangener unverschuldeter Gefahrerhöung kann die Leistungsfreiheit der Versicherers nach sich ziehen.
목차
Ⅰ. 들어가는 말
Ⅱ. 위험증가금지의무의 정의
Ⅲ. 위험증가의 통지의무
Ⅳ. 증명책임
Ⅴ. 맺는 말
참고문헌
Zusammenfassung
키워드
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참고문헌
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