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학술논문

무주의 일반물건 방화자의 형사책임

이용수 6

영문명
Über die Strafbarkeit des allgemeine herrenlose Sache in Brand gesetzten Täters
발행기관
한국형사판례연구회
저자명
이경열(Lee, Kyung Lyul)
간행물 정보
『형사판례연구』형사판례연구 제18권, 223~251쪽, 전체 29쪽
주제분류
법학 > 법학
파일형태
PDF
발행일자
2010.06.30
6,280

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1:1 문의
논문 표지

국문 초록

영문 초록

Bezüglich der Brandstiftungsdelikte stellen §§ 164, 165, 166, 167KorStGB voneinander unabhängige, selbständige Tatbestände dar. Der Tatbestand der fahrläsigen Brandstiftung(§ 170) bezieht sich auf Objekte der §§ 164, 165, 166 wie des § 167. Nach herrschender Meinung kommt der Tatbestand des § 167Abs. 1 KorStGB dann in Betracht, wenn der Täter durch eine Brandlegung die fremden Sachen ganz oder teilweise zerstört. § 167Abs. 2 kommt dagegen in Betracht, wenn das Brandstiftungsobjekt Eigentum des Brandstifters ist; ihr Anwendungsbereich schließt nach hM aber auch das Inbrandsetzen herrenloser Sachen oder fremder Sachen mit Zustimmung ihres Eigentümers ein. Bei KorObGH Urteil 2009 do 7421 handelt es sich um eine Strafbarkeit des Täters, der allgemeine herrenlose Sachen in Brand setzt. Der KorObGH bestraft ihn wegen § 167 Abs. 2 KorStGB. Mit diesem Aufsatz mache ich durch Analysen der Urteilsbegründungen zur hM und Urteil 2009 do 7421 kritsch Anmerkungen. Den Täter muß meines Erachtens Im Rahmen des § 167 Abs. 1in Betracht kommen. Die Gründe dafür sind folgende:1. Beim Tatbestand des § 167 Abs. 1 kommt es dem Gesetzeswortlaut auf die Eigentumsverhältnisse überhaupt nicht an; hingegen handelt es sich beim § 167 Abs. 2 um Eigentumsverhältnisse. § 167Abs. 2 kommt mE in Betracht, wenn das Brandstiftungsobjekt Eigentum des Brandstifters allein ist. 2. § 176 KorStGB sieht als fremde Sachen dann ein im Alleineigentum des Täters stehendes Brandstiftungsobjekt an, wenn dieses ein Objekt des fremden Rechts ist. 3. Nach hM handelt es sich bei den Brandstiftungsdelikten nicht um ein allein spezielle Sachbeschädigungsdelikt, sondern auch um eine gemeingefährliche Straftaten. Deswegen spielt Zustimmung des Eigentümers von Brandstiftungsobjekt keine Rolle als rechtfertigende Einwilligung. Der Anwendungsbereich des § 167 Abs. 1 schließt mE das Inbrandsetzen herrenloser Sachen ein. Dieses Ergebnis ist mit der vorherigen Auslegung des KorObGH in Übereinstimmung zu bringen, dabei er eine fahrlässige Brandstiftung fremder Sachen behandelte(KorObGH Beschluss 94 mo 32).

목차

Ⅰ. 들어가는 말
Ⅱ. 일반물건방화죄의 의의와 성격
Ⅲ. 판결이유에 대한 개별적인 검토
Ⅳ. 방화죄에 관한 체계적·비교법적 해석론
Ⅴ. 맺는 말 법률해석의 한계 제 라운드를 기대하며

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이경열(Lee, Kyung Lyul). (2010).무주의 일반물건 방화자의 형사책임. 형사판례연구, 18 (1), 223-251

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이경열(Lee, Kyung Lyul). "무주의 일반물건 방화자의 형사책임." 형사판례연구, 18.1(2010): 223-251

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