학술논문
證券的 債權과 有價證券法定主義
이용수 74
- 영문명
- Schuldrechtliche Papiere und numerus clausus der Wertpapiere
- 발행기관
- 한국사법학회(구 한국비교사법학회)
- 저자명
- 안성포(Sung-Po An)
- 간행물 정보
- 『비교사법』比較私法 제17권 제4호, 341~372쪽, 전체 32쪽
- 주제분류
- 법학 > 법학
- 파일형태
- 발행일자
- 2010.12.30
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국문 초록
영문 초록
Wertpapiere sind in hohem Maße verkehrsfähig. An ihrer Existenz besteht in unternehmerischen Verkehr ein erhebliches Interesse. Der Schaffung von Wertpapieren sind aber Grenzen gesetzt durch einen numerus clausus der Inhaberund Orderpapiere. Es steht den beteiligten nicht frei, außerhalb der gesetzlich zugelassenen Inhaber- und Orderpapiere Wertpapiere zu schaffen. Eine systematisch angelegte und ihrem Anspruch nach vollständige Regelung der Wertpapiere kennt das koreanische Recht nicht. Stattdessen finden sich Sonderregeln für einzelne Papierarten und verstreute Bestimmungen, die zwar das Wertpapier mit wechselndem Begriffsinhalt zum Anknüpfungspunkt nehmen, aber keinen wertpapierrechtlichen Regelungsinhalt haben. In die Normengruppen gehören aus dem BGB das Recht der Orderpapiere(§§ 508 - 522) und der Inhaberschuldverschreibung(§§ 523 - 526), aus dem HGB etwas das Recht der schuldrechtlichen Wertpapiere(§ 65), sowie die Sonderregelungen im Wechselgesetz und im Scheckgesetz, schließlich einzelne Bestimmungen des Aktiengesetzes(§§ 355 ff., §§ 478 ff., §§ 420-2 ff., § 516-5 usw.). Die wichtigsten davon enthalten die §§ 508 - 526 BGB. Das in den §§ 508 ff. normierte Orderpapier soll der Erleichterung des Zahlungsverkehrs dienen. Der Gesetzgeber wollte mit ihm ein Rechtsinstitut schaffen, das die Funktion des Schecks, teilweise auch des Wechsels, in den Formen der bürgerlichen Rechts verwirklicht. Als Inhaberpapiere können die meisten Wertpapiere über Forderungen ausgestellt werden, man spricht von Schuldverschreibungen auf den Inhaber(§§ 523 ff. BGB). Gegenstand der Verbriefung ist ein Anspruch auf eine Leistung. Die Inhaberschuldverschreibung ist daher ein Schuldrechtliches Wertpapier. Als Beispiele sind zu nennen Inhaberschuldverschreibung, Wechsel, Scheck, ladenschein, Konnssement und Lagerschein usw. Die Regelung des BGB für schuldrechtliche Wertpapiere ist eine Generalklausel, durch die Inhaber- und Orderpaier ausgestellt werden kann. Das bedeutet jedoch nicht, daß deshalb überhaupt kein numerus clausus für Wertpapiere besteht, da die Regelungen im BGB nur für die Verbriefung schuldrechtlicher Rechte gelten.
목차
Ⅰ. 문제의 소재
Ⅱ. 유가증권법정주의의 再解釋
Ⅲ. 채권증권에 관한 통칙
Ⅳ. 결론
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