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학술논문

구성요건적 결과와 결과에 대한 인식

이용수 129

영문명
발행기관
조선대학교 법학연구원
저자명
이정원(Lee, Jeong-weon)
간행물 정보
『법학논총』제16권 제1호, 277~294쪽, 전체 18쪽
주제분류
법학 > 법학
파일형태
PDF
발행일자
2009.03.30
4,960

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1:1 문의
논문 표지

국문 초록

결과범의 범죄는 행위주체가 행위객체에 대하여 구성요건적 행위를 행함으로써 구성요건적 결과를 야기하는 것이다. 이러한 결과범의 객관적 구성요건요소는 행위주체, 행위객체, 구성요건적 행위 및 구성요건적 결과이며, 여기서 구성요건적 결과란 인과관계와 객관적 귀속이 인정되는 결과만을 의미한다. 인과관계나 객관적 귀속이 부정되는 결과는 불법한 구성요건적 결과가 될 수 없기 때문이다. 이러한 의미에서 인과관계나 객관적 귀속은 그 자체로 범죄의 객관적 구성요건요소가 아니다. 인과관계나 객관적 귀속은 그 결과가 구성요건적 결과인지 아닌지를 평가하는 기준에 불과할 뿐이다. 범죄고의는 행위자가 구성요건적 행위에 의하여 구성요건적 결과를 발생시키려는 의도를 의미하며, 여기서 고의의 인식대상이 되는 결과는 구체적으로 발생된 결과가 아니라 행위자가 발생시키려고 의도한 결과이다. 또한이 결과가 구성요건적 결과로 평가되기 위해서는 그 결과가 구성요건적 행위에 의해서 야기되고 객관적 귀속이 긍정되는 결과이어야 한다. 이 때 행위자가 발생시키려고 의도한 결과가 구성요건적 결과인지 아닌지를 판단하는 기준이 인과관계와 객관적 귀속이다. 이러한 판단기준에 의하여 행위자가 발생시키려고 의도한 결과가 구성요건적 결과로 평가되면 범행고의가 인정되며, 구성요건적 결과로 평가될 수 없으면 범행고의가 부정된다. 행위자가 인과관계와 객관적 귀속이 인정될 것으로 오인한 결과를 발생시키려고 의도한 경우라도, 객관적이고 일반적인 판단기준에 의하여 행위자가 의도한 그 결과에 대한 인과관계나 객관적 귀속을 인정할 수 없는 경우라면 행위자의 고의는 부정되어야 한다. 즉 범죄고의를 인정함에 있어서 “행위자는 자신이 발생시키려고 의도한 결과에 대해서 인과관계와 객관적 귀속을 인식하였는지”는 전혀 문제가 되지 않으며, 오직 “행위자가 발생시키려고 의도한 결과는 객관적이고 일반적인 판단에 따라 인과관계와 객관적 귀속이 긍정될 수 있는 결과였는지”라는 것만이 중요하다. 따라서 행위자가 발생시키려고 의도한 결과와 관련하여서도 인과관계나 객관적 귀속 그 자체는 고의의 인식대상일 필요가 없다.

영문 초록

Beim Erfolgsdelikt verwirklicht ein Tatsubjekt durch die tatbestandsmäßige Handlung gegen den Tatobjket einen Tatbestandsmäßigen Erfolg. Bei diesem Erfolgsdelikt sind die Tatbestandsmerkalen ein Tatsubjekt, ein Tatobjekt, eine tatbestandsmäßige Handlung und ein tatbestandsmäßiger Erfolg. Ein tatbestandsmäßiger Erfolg bedeutet nur den von der tatbestandsmäßigen Handlung verursachenden und objektiv zurechenbaren Erfolg. Wenn keine Kausalität zwischen Handlung und Erfolg vorliegt oder der Erfolg objektiv nicht zurechenbar ist, sollte dieser Erfolg kein unrechter tatbestandsmäßiger Erfolg sein. Daher kann die Kausalität oder die objektive Zurechung als solche keine Tatbestandsmerkale sein. Diese sind nur die beurteilende Kriterien, ob ein Erfolg ein tatbestandsmäßiger Erfolg ist oder nicht. Ein Deliktsvorsatz bedeutet die Absicht, die der Handelnde durch die tatbestandsmäßige Handlung einen tatbestandsmäßigen Erfolg verwirklichen will. Der von diesem Deliktsvorsatz erfasste Erfolg ist nicht ein konkret auftretender Erfolg, sonder ein im Kopf des Handelnden befindener Erfolg, den der Handelnde durch seine Tathandlung verwirklichen will. Um dieser im Kopf des Handelnden befindene Erfolg als einen Tatbestandsmäßigen Erfolg bewertet zu werden, sollte dieser Erfolg mit der tatbestandsmäßigen Handlung einen ursächlichen Zusammenhang stehen und objektiv zurechenbar sein. Wenn der im Kopf des Handelnden befindene Erfolg, den der Handelnde durch seine Tathandlung verwirklichen will, als keinen tatbestandsmäßiger Erfolg bewertet werden kann, weil die Kausalität zwischen Handlung und Erfolg nicht vorliegt oder der Erfolg objektive nicht zurechbar ist, sollte die Absicht des Handelnden, der einen solchen Erfolg verwirklichen will, kein Deliktsvorsatz sein. Diese sind die Fälle, z. B eines Totbeten oder einer Risikoverringerung usw. Ob der Handelnde die Kausalität zwischen die Handlung und der im Kopf des Handelnden befindene Erfolg und die objektive Zurechenbarkeit dieses Erfolges Kenntnis hat, ist nicht wichtig. Entscheidend ist, ob nach den allgemeine objektive Bewertungskriterien die Kausalität zwischen die Handlung und der im Kopf des Handelnden befindene Erfolg und die objektive Zurechenbarkeit dieses Erfolges anerkannt werden kann. Der Wissensbereich des Deliktsvorsatzes braucht nicht die Kausalität zwischen die Handlung und der im Kopf des Handelnden befindene Erfolg und die objektive Zurechenbarkeit dieses Erfolges zu umfassen.

목차

I. 서론
Ⅱ. 구성요건적 결과와 인과관계․객관적 귀속의 관계
Ⅲ. 결과의 인식
Ⅳ. 인과관계와 인과과정의 인식에 관한 학설의 관점
V. 결론

키워드

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이정원(Lee, Jeong-weon). (2009).구성요건적 결과와 결과에 대한 인식. 법학논총, 16 (1), 277-294

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이정원(Lee, Jeong-weon). "구성요건적 결과와 결과에 대한 인식." 법학논총, 16.1(2009): 277-294

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