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학술논문

치료 발전을 위한 인간복제배아 연구의 허용성 여부에 대한 검토 및 관련 생명윤리법 규정의 타당성

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영문명
Zulässigkeit der Erforschung des menschlichen geklonten Embryos durch Zellkerntransfer bzw. Gültigkeit des § 20 I BioEG und § 31 I BioEG
발행기관
한국형사법학회
저자명
오정한(Oh, Jung-Han)
간행물 정보
『형사법연구』형사법연구 제25권 제4호, 271~300쪽, 전체 29쪽
주제분류
법학 > 법학
파일형태
PDF
발행일자
2013.12.31
6,280

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1:1 문의
논문 표지

국문 초록

영문 초록

Bei der Kernfrage in der Embryonenforschung durch die Klontechniken handelt es sich nicht um die Frage der technischen Errungenschaften, sondern um die Frage, ob ein geklonter Embryo ein menschliches Individuum ist. Der Embryo soll hier als Person angesehen werden, weil bei ihm ein Verwandtschaftsverhältnis mit Personen besteht, die ihn als ein 'jemand" und nicht als ein 'etwas" verstehen. Medizinische oder biotechnische Eingriffe zum menschlichen Embryo, bei dem es sich um Person-Sein handelt, könnten daher gerechtfertigt werden, falls diese Eingriffe nur therapeutisch sind. Zum Wesen des Menschen gehören außerdem seine Unvollkommenheiten und Unzulänglichkeiten, aber auch zumindest die potentielle Fähigkeit, über die eigene Unvollkommenheit hinauszuwachsen. Bei aller zugestandenen Unklarheit des Würdebegriffs kann die Würdeinhaberschaft nicht vom Zustimmungsurteil der Gesellschaft abhängig gemacht werden, sondern wird jedem Menschen bedingungslos zuerkannt, was gerade 'die Pointe des Menschenwürdegedankens" ist, der Mensch also vor Instrumentalisierung geschützt werden soll. Die bloße Zugehörigkeit zur Gattung Mensch muss deswegen genügen, damit die Menschenwürde in vollem Umfang begründet werden kann. Wenn das Forschungsziel nur unter Rückgriff auf geklonte Embryonen erreicht werden kann, so würde es sich bei einer Alternativlosigkeit in diesem Sinne um eine unabdingbare Voraussetzung für die Rechtfertigung von Forschungsvorhaben handeln, bei denen auf Embryonen zurückgegriffen wird. Jedoch kann in diesem Fall die Zulässigkeit der Aufopferung auf der Wertungsgrundlage des Gesetzgebers nicht gerechtfertigt werden. Wenn die Zerstörung des Embryos durch Klontechniken die Verletzung des menschlichen Lebensrechts und der Menschenwürde nach sich zieht, kann diese Tat durch therapeutische oder reproduzierende Ziele nicht gerechtfertigt werden. Mit der bio- bzw. gentechnischen Forschung, die sich auf menschliches Leben bezieht, soll der Grundsatz der Freiheit und Verantwortung gleichzeitig einhergehen. Daher handelt es sich bei dem Leben überhaupt nicht um den Gegenstand, der Wissenschaftlern zur Disposition steht. Die Handlungsfreiheit ist möglich, insoweit ihr der Gedanke der Verantwortung zugrunde liegt.

목차

Ⅰ. 서설
Ⅱ. 복제개념의 확정
Ⅲ. 체세포복제배아의 윤리적 특별지위 존재여부
Ⅳ. 치료발전을 위한 복제배아연구의 윤리적 문제
Ⅴ. 치료발전을 위한 복제금지의 보호법익으로서 “인간존엄”
Ⅵ. 헌법재판소의 입장
Ⅶ. 의학적 대안
Ⅷ. 복제관련 생명윤리법 규정의 개정 제안
Ⅸ. 결론
참고문헌
Zusammenfassung

키워드

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APA

오정한(Oh, Jung-Han). (2013).치료 발전을 위한 인간복제배아 연구의 허용성 여부에 대한 검토 및 관련 생명윤리법 규정의 타당성. 형사법연구, 25 (4), 271-300

MLA

오정한(Oh, Jung-Han). "치료 발전을 위한 인간복제배아 연구의 허용성 여부에 대한 검토 및 관련 생명윤리법 규정의 타당성." 형사법연구, 25.4(2013): 271-300

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