학술논문
피해자의 의사와 형사절차
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- 영문명
- Wille des Verletzten und Strafverfahren
- 발행기관
- 한국피해자학회
- 저자명
- 윤동호(Yoon, Dong-Ho)
- 간행물 정보
- 『피해자학연구』제14권 제1호, 1~32쪽, 전체 31쪽
- 주제분류
- 법학 > 법학
- 파일형태
- 발행일자
- 2006.06.30
6,520원
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국문 초록
영문 초록
Die Durchführung eines Strafverfahrens setzt bei den meisten Straftaten also keinen Strafantrag voraus. Diese Straftaten heißen “Offizialdelikte”. Demgegenüber gibt es im geltenden Strafrecht und Sonderstrafrecht(Nebenstrafrecht) einen Delikten, deren prozessuale Verfolgung das Gesetz den staatlichen Strafrechtspflegeorganen nicht zur ex officio(von Amts wegen) zu erfüllenden Pflicht macht, die vielmehr nur und erst verfolgt werden dürfen, wenn ein wirksamer Strafantrag gestellt wurde. Diese Straftaten werden “Antragsdelikte” genannt.
Bei bestimmten Straftaten schließt der Widerspruch des Verletzten eine Verfolgung von Amts. Der Widerspruch entspricht dem Widerruf des Strafantrags. Also nennt ich die Qusaiantragsdelikte, die im koreanischen Strafrecht die sogenannten Widerspruchsdelikte heißen.
Bei einer Reihe von Antragsdelikte läßt das deutsche Gesetz das Antragserfordernis entfallen, wenn die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält. Das Strafantragserfordernis ist in diesen Fällen also keine absolute Verfahrensschranke. Die betreffenden Delikte heißen deshalb bedingte Antragsdelikte.
Der Inhalt dieses Aufsatzes kann wie folgt zusammengefasst werden. Zuerst, die Reichweite der Antragsdelikte soll sich breiten. Denn die Lösung eines sozialen Konflikts durch nicht die Strafe sondern die Versöhnung stimmt mit der Subsidiarität von dem Strafrecht überein. Zweistens, wir sollen das Verfahren oder die Einrichtung für die Versöhnung des Täter mit dem Deliktsopfer nötig haben.
Drittens, die bedingte Antragsdelikte soll in den koreanischen Strafrecht aufgenommen werden. Denn sowohl der Gesetzgeber als auch die Strafverfolgungsbehörde sollen die Zuständigkeit für die Urteil der Feststellung haben, dass bei bestimmten Straftaten das öffentliche Interesse an der Anwendung des Strafrechts auf die Tat hinter dem Normalmaß zurückbleibt und deshalb dem individuellen Interesse des Antragsberechtigten ein höherer Stellenwert zukommt.
목차
Ⅰ. 문제제기
Ⅱ. 친고죄와 반의사불벌죄의 의의와 본질
Ⅲ. 친고죄와 반의사불벌죄의 현실적 문제
Ⅳ. 친고죄와 반의사불벌죄의 형사정책
Ⅴ. 결론
참고문헌
Abstract
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