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타인 소유토지의 이용유형에 따른 법리 연구

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영문명
Eine rechtliche Analyse über die Nutzungsarten des fremden Grund und Bodens - zivilrechtssystematische Analyse zwischen BGB und ZGB in der DDR -
발행기관
한국사법학회(구 한국비교사법학회)
저자명
장병일(Byeong-Il Jang)
간행물 정보
『비교사법』比較私法 제17권 제1호, 119~150쪽, 전체 32쪽
주제분류
법학 > 법학
파일형태
PDF
발행일자
2010.03.30
6,640

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논문 표지

국문 초록

영문 초록

Im zivilrechtlichen Gesetzbuch in der ehemaligen deutschen demokratischen Republick (ZGB) war bei der Ausgestaltung der Drittnutzungsverhältnisse das Interesse eines privaten Eigentümer von vornherein nahezu gegenstandlos geworden. Statt dessen spielt in diesem Bereich sozialistisches Eigentum eine große Rolle, was in zahlreichen Schutz- und Sofaltpflichtungen des Nutzers seinen Niederschag findet. Im Vordergrund der ZGB-Regelungen steht überwiegend oder ausschlißlich das Nutzungsinteresse des Bürgers an Sachen und Rechten, die ihm nicht gehören. Um die Rechtzintitutionen des Nutzungsinteressen sich zu befassen, ist ein jeweiligen ein Vergleich zwischen beiden Rechtssystem durchgeführt. Infolgedessen könnte eine Lösung für die beiden Korea(d.h. Süd- und Nord-) bei den sachenrechtlichen Probleme liefern. Die Bodennutzungsarte in ehemaligen DDR sind ① Bodennutzung fremder Grundstücke zur Errichtung von Bauten, ② Bodennutzung fremder Grundstücke von Bürger zur Anplanzung, ③ Mitbenutzungsrecht an fremden Grundstücke. „super ficies sole cedit„ ist ein Prinzip im BGB(§94,I,①). Danach sind die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sachen, insbesondere Gebäude, sowie die Erzeugnisse des Grundstücks, ein wesentlicher Bestandteil des Grundstücks. Gegenteil zu diesem Prinzip wurde Gebäude als ein selbständigen Eigentum gegolten. Diese Angabe bedeutet die Anerkennung der Verkehrsmöglichkeit solchen Sachen. Danach hat die ehemaligen DDR haben die Rechtsinstitutionen vorbereitet. Diese Phänomen wären in sozialistischen Länder(ink. Nord Korea) gleich, weil die gleich politische Ideologie hatten. Die Voraussetzung für die selbständigen Eigentum auf der Bodenfläche ist die Existenz von der Nutzungsmöglichkeit an den Bodenflächen. Dafür brauchte eine Nutzungsinstitution. Die Erfassung der Nutzungsinstitution ist ein Schlüssel für diese Untersuchung. Nach dieser Untersung versucht die ähnliche Institution im BGB zu finden. Dadurch könnte die Leitfaden für die sachenrechtliche Problem bei der Einheit zwischen beiden Korea anbieten, weil koreanisch Rechtssystem ähnlich wie deuschen Rechte sind. Nach der Forge dieser Untersuchung ① Bodennutzung fremder Grundstücke zur Errichtung von Bauten ist mit dem Erbbaurechte i.S.v, BGB ② Bodennutzung fremder Grundstücke von Bürger zur Anplanzung ist mitn dem Landpacht i.S.v, BGB, und ③ Mitbenutzungsrecht an fremer Grundstücke ist mit dem Grunddiestbarkeit i.S.v, BGB vergleibar. Aber der Begriff von Landpacht ist unter dem koreanischen Rechtssystem ganz fremd. Damit könnte landwirtschaftliche Bodennutzung im kleingarten gelten als Landwirtschatlicht Miete i.S.v koreanischen bürgerlichen Gesetzbuch. Und noch genaue Anwendungen im Korea ist jetzt unmöglich, deswegen müsste nachher Fall zu Falll die Anwendung finden.

목차

Ⅰ. 서론
Ⅱ. 건조물설치를 위한 타인소유 토지의 이용
Ⅲ. 텃밭이용과 휴양을 위한 타인소유 토지이용
Ⅳ. 토지의 공동이용
Ⅴ. 결론

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장병일(Byeong-Il Jang). (2010).타인 소유토지의 이용유형에 따른 법리 연구. 비교사법, 17 (1), 119-150

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장병일(Byeong-Il Jang). "타인 소유토지의 이용유형에 따른 법리 연구." 비교사법, 17.1(2010): 119-150

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