학술논문
‘부진정 연대채무’ 이론 비판
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- 영문명
- Kritik an der Theorie der “unechten Gesamtschuld”
- 발행기관
- 한국민사법학회
- 저자명
- 박영규(Park, Young-Kyu)
- 간행물 정보
- 『민사법학』제48호, 283~309쪽, 전체 27쪽
- 주제분류
- 사회과학 > 사회과학일반
- 파일형태
- 발행일자
- 2010.03.31
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국문 초록
영문 초록
Koreanisches Bürgerliches Gesetzbuch (KBGB) regelt in §§ 413-427 das Gesamtschuldverhältnis. Die Gesamtschuld ist durch folgende Merkmale gekennzeichnet: (i) jeder der Schuldner ist zur ganzen Leistung verpflichtet, (ii) der Gläubiger kann aber nur einmal fordern (§413 KBGB). Nach der kor. h. L. (also auch der Rechtsprechung) setze die Gesamtschuld eine Zweckgemeinschaft unter mehreren Schuldnern voraus. Wenn eine Sache des Hinterlegers durch das Zusammenwirken der fahrlässigen Handlung des Verwahrers und die eines Dritten zerstört wird, fehle diese Zweckgemeinschaft. So bestehe in solchen Fällen keine Gesamtschuld, sondern eine ‘unechte Gesamtschuld’, auf die §§ 416-422, 426 grundsätzlich keine Anwendung finde. Die h. L. will auch in Fällen des § 760 KBGB (Mittäterschaft, Alternativtäterschaft, Anstifter und Gehilfen) ‘unechte Gesamtschuld’ bestehen sehen. Nach der kor. h. L. sei eine unechte Gesamtschuldner (= A) z. B. auch dann in vollen Umfang zur Leistung verpflichtet, wenn andere unechte Gesamtschudner (́= B) vom Gläubiger freigestellt ist. Bei eienr normalen Gesamtschuld könnte der Gläiubiger nun vom A nur dessen Anteil verlanen, weil der Erlass des B im Umfang dessen Anteils auch auf A wirkt (§419 KBGB). Dann besteht zwischen A und B kein Ausgleichsverhältnis. Nach der kor. h. L. könne A jedoch nach Erfülling vom B Ausgleich verlangen. Dies läßt sich aber kaum rechtfertigen, weil kein trifter Grund zu finden ist, warum der freiwillige Erlass des Gläubigers keine nachteilige Wirkung auf seine Rechtsposition haben soll. In diesem Aufsatz ist die Theorie der unechten Gesamtschuld generell kritisch überprüft. Wir kommen zum Ergebnis, dass die Theorie der unechten Gesamtschuld keine gesetzliche Stütze hat und ebensowenig sachgerecht ist. Die Fälle, die h. L. unter dem Begriff der unechten Gesamtschuld subsumieren will, können vielmehr mit den Bestimmungen der §§413 ff. KBGB vernünftiger geregelt werden.
목차
Ⅰ. 머리말
Ⅱ. ‘부진정 연대채무’ 이론과 검토
Ⅲ. 맺음말
참고문헌
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