학술논문
共同不法行爲의 성립요건
이용수 24
- 영문명
- Voraussetzungen der Mittäterschaft
- 발행기관
- 한국민사법학회
- 저자명
- 서광민(Suh, Kwang-Min)
- 간행물 정보
- 『민사법학』제41호, 401~450쪽, 전체 50쪽
- 주제분류
- 사회과학 > 사회과학일반
- 파일형태
- 발행일자
- 2008.06.30
8,800원
구매일시로부터 72시간 이내에 다운로드 가능합니다.
이 학술논문 정보는 (주)교보문고와 각 발행기관 사이에 저작물 이용 계약이 체결된 것으로, 교보문고를 통해 제공되고 있습니다.
국문 초록
영문 초록
In § 760 I KBGB ist geregelt, daß jeder Teilnehmer dem Geschädigten für den vollen Schaden verantwortlich ist, wenn mehrere Personen eine unerlaubte Handlung gemeinschaftlich begehen. Anders als § 750 KBGB, der eine Generalklausel für Deliktsrecht ist, ist im Fall des § 760 I KBGB jeder für den aus einer unerlaubten Handlung entstandenen Schaden im vollen Umfang als Gesamtschuldner verantwortlich. Nicht alle von mehreren Personen begangene unerlaubte Handlungen können aber dem § 760 I KBGB subsumiert werden. Es hängt vielmehr davon ab, was unter dem Begriff der Gemeinsamkeit des § 760 I KBGB zu verstehen ist. Wenn sich mehrere Personen nicht in Mittäterschaft im Sinne des § 760 I KBGB befinden, gilt für diese Form der unerlaubten Handlung nicht § 760 I KBGB, sondern § 750 KBGB. Hier trägt jeder der Beteiligten Ersatzpflicht nur für den Schaden, der aus seinem eigenen Handeln resultiert ist. Eine solidarische Haftung kommt nicht in Betracht. Das bedeutet für den Geschädigten, daß er den von einzelnen Beteiligten verursachten Schaden jeweils beweisen und von jeden Beteiligten Ersatz verlangen soll. Falls einer der Beteiligten unbemittelt wäre, könnte der Geschädigte leer ausgehen. Daraus läßt sich entnehmen, daß der Begriff der Gemeinsamkeit in § 760 I KBGB klargestellt werdn muß, weil das für den Schutz der Geschädigten und die Haftung der Schädiger ausschlaggebend ist. In bezug auf der Gemeinsamkeit ist bekanntlich darum gestritten, ob subjektiven oder objektiven Kriterien der Vorrang zu geben ist. Für die Mittäterschaft ist nach der Lehre der subjektiven Gemeinsamkeit eine subjektive Gemeinsamkeit unter den mehreren Personen notwendig, während die Lehre der objektiven Gemeinsamkeit eine objektive Gemeinsamkeit unter den Handlungen der mehreren Personen als genügend sieht. Gegen die erste Lehre wendet sich, daß sie den Anwendungsbereich des § 760 I KBGB zu eng eingrenzt. Problem der zweiten Lehre ist, daß sie die Mittäterschaft umfangreicher als die erste Lehre anerkennt, aber zwischen der subjektiven und objektiven Gemeinsamkeit keinen Unterschied macht. Meines Erachtens sind die Probleme der beiden Lehren auf das ungenaue Verständnis für den Sinn des § 760 I KBGB zurückzuführen und ist die Mittäterschaft sowohl im Fall der subjektiven als auch der objektiven Gemeinsamkeit anzuerkennen. In beiden Fällen sind nur die Funktion des § 760 I KBGB und die Voraussetzungen anders. Der Zweck und die Funktion des § 760 I KBGB sind, daß die Verletzten im starken Maß zu schützen sind, indem mehreren Personen schwerere Haftung als im Fall des § 750 KBGB aufzuerlegen ist, wenn sie zusammenwirkend einen Schaden verursacht haben. Das bedeutet, daß § 760 I KBGB eine Sonderregelung von allgemeinen Grundsätzen des § 750 KBGB ist, wonach jeder nur für denjenigen Schaden haftet, den er in schuldvoller Weise verursacht hat, und in Konkurrenz der Handlung des Täters und der anderen Ursachen die Anteilshaftung für den gerechten Schadensausgleich in Rechnung zu tragen ist. Diese Grundsätze werden bei der Mittäterschaft wie folgt umgestaltet: Wenn eine subjektive Gemeinsamkeit unter den mehreren Tätern vorliegt, ist jeder Tatbeteiligter für den eingetretenen Schaden auch dann verantwortlich, wenn er die letztlich zur Schädigung führende Handlung nicht selbst begangen hat. Wenn dagegen nur eine objektive Gemeinsamkeit unter den Handlungen der mehreren Personen vorliegt, ist jeder Tatbeteiligter für den ganzen Schaden gesamtschuldnerisch verantwortlich, unabhängig von dem Tatbeitrag des anderen. Auf diese Überlegungen hin sind die Voraussetz
목차
Ⅰ. 머리말
Ⅱ. 共同不法行爲의 성립요건에 관한 학설과 판례의 입장
Ⅲ. 종래의 학설의 문제점
Ⅳ. 제760조 제1항의 제도적 의의 재검토
Ⅴ. 共同不法行爲의 成立要件 재검토
Ⅵ. 요약 및 맺는 말
참고문헌
키워드
협의의 공동불법행위
공동불법행위의 성립요건
수인 사이의 주관적 공동 관계
수인의 행위 사이의 객관적 관련공동성
인과관계
기여도
제750조의 일반원칙의 수정
단일한 손해
수인의 행위의 시간적 공간적 일체성
Voraussetzungen der Mittä
terschaft
subjektive Gemeinsamkeit unter den mehreren Personen
objektive Gemeinsamkeit unter den Handlungen der mehreren Personen
Sonderregelung von allgemeinen Grundsä
tzen des § 750 KBGB
Kausalitä
t
Tatbeitrag
unverteilbarer Schaden
ö
rtliche und zeitliche Einheit der Handlungen der mehreren Personen
해당간행물 수록 논문
- 醫療組織 過失에 관한 硏究
- 부당이득법의 인과관계와 법률상 원인
- 動産擔保權의 統一化와 登錄에 의한 抵當權化로의 새로운 傾向
- 동산 양도등기에 관한 연구
- 스포츠 선수의 계약기간 중 이적에 관한 법적 문제
- 미성년인 자(子)의 가해행위에 대한 부모의 책임에 관한 프랑스 판례의 동향
- 프랑스 民法上 不豫見理論과 우리 民法에의 示唆點
- 共同不法行爲의 성립요건
- 債權者取消權의 要件에 대한 再解釋
- 일본의 공익법인제도 개혁
- 로마법상 유언의 해석에 관한 연구
- 繼續的 契約關係 및 그 解止에 관한 考察
- 寺刹財産의 所有權歸屬에 관한 若干의 問題
- 공유물에 대한 보존행위와 진정명의회복을 위한 소유권이전등기
참고문헌
관련논문
사회과학 > 사회과학일반분야 BEST
더보기사회과학 > 사회과학일반분야 NEW
- The Current Situation, Problems and Solutions of China's Basic Legal System of Digital Economy under the Background of Global Digital Governance
- Persistence and Breakthrough: Opportunities, Missions and Challenges of School Sports Development Under the “Double Reduction” Policy
- Research on the Issue of Chinese Youth Subculture Group in the Phenomenon of “Economic Fever”
최근 이용한 논문
교보eBook 첫 방문을 환영 합니다!
신규가입 혜택 지급이 완료 되었습니다.
바로 사용 가능한 교보e캐시 1,000원 (유효기간 7일)
지금 바로 교보eBook의 다양한 콘텐츠를 이용해 보세요!