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CISG에서의 본질적 계약위반의 확정

이용수 71

영문명
Die Bestimmung der wesentlichen Vertragsverletzung im CISG - im Zusammenhang mit der Vertragswidrigkeit der Ware
발행기관
한국민사법학회
저자명
김화(Hwa, Kim)
간행물 정보
『민사법학』제64호, 561~603쪽, 전체 43쪽
주제분류
사회과학 > 사회과학일반
파일형태
PDF
발행일자
2013.09.30
7,960

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논문 표지

국문 초록

영문 초록

Die wesentliche Vertragsverletzung wird im CISG als bedeutsamer sowie grundlegender Begriff angesehen, denn es hängt von der Unterscheidung zwischen wesentlicher und unwesentlichen Vertragsverletzung ab, welche Rechtsbehelfe im Fall der Vertragsverletzung geltend gemacht werden können. Trotz dieser Bedeutung bereitet die Bestimmung der wesentliche Vertragsverletzung große Schwierigkeiten mit Rücksicht auf der Rechtsbehelfsystematik des CISG. Aus diesem Grund liegt heftige Auseinandersetzung der Lehrmeinungen im Bezug auf diese Begriffsbestimmung. Obwohl der Begriff der wesentlichen Vertragsverletzung bereits im Art. 25 CISG festgeschrieben wird, beruht die oben erwähnte Bestimmungsschwierigkeit nicht auf den Begriff des Art. 25, sondern vielmehr auf das Recht des Verkäufers im Art. 48 Abs. 1 CISG, als Nacherfüllungsrecht des Verkäufers. Im Fall der Pflichtsverletzung des Verkäufers kann der Verkäufers nach Art. 48 Abs. 1 CISG seine Erfüllungsmängel selbst heilen. Trotz dieser Nacherfüllungsmöglichkeit des Verkäufers schreibt Art. 48 Abs. 1 explizit vor, dass Rechtsbehelfe wegen der wesentlichen Vertragsverletzung einen Vorrang vor der Nacherfüllungsrecht des Verkäufers haben. In diesem Zusammenhang entsteht die Problematik, die nicht einfach zu lösen ist. Wenn im konkreten Fall die wesentliche Vertragsverletzung schon als vorliegend betrachtet wird, kann der Verkäufer die Rechtsbehelfe des Käufers wegen der wesentlichen Vertragsverletzung nicht mit Hilfe von seinem Nacherfüllungsrecht abwehren, obwohl er für die Nacherfüllung bereits und befähigt ist. Aber dieses Ergebnis stimmt nicht mit der Verhältnismäßigkeitserwägung des Interesses zwischen Verkäufer und Käufer mit. D.h. neues Weg für Nacherfüllungsmöglichkeit zwecks des Interesses des Verkäufers sollte eröffnet werden. Letztentlich dreht dies sich um die Frage, ob die Behebungsmöglichkeit des Verkäufers im Bezug auf die Bestimmung der wesentlichen Vertragsverletzung auch mitberücsichtigt werden soll. Bedauerlicherweise fällen Ansichten im Lehre unterschiedlich aus. Nach einer Ansicht soll die Behebungsmöglichkeit des Verkäufers von Anfang an ausscheiden. Zur Zeit der Pflichtverletzung soll festgestellt werden, ob eine wesentliche Vertragsverletzung vorliegt. Nach Gegenansicht sei die Behebungsmöglichkeit von sich an für die Bestimmung der wesentlichen Vertragsverletzung in Erwägung zu ziehen. Nach h.M. könne man auf die Behebungsmöglichkeit im Bezug auf die Bestimmung der wesentlichen Vertragsverletzung Rücksicht nehmen, sofern die Vertragsverletzung umgehend und ohne weitere Unannehmlichkeit des Käufers beseitigt werden kann. Im Gegensatz zu dieser heftigen Diskussion über die Bestimmung der wesentlichen Vertragsverletzung wird dem in Art. 47, 48 Abs. 2 - 4 statuierten Kommunikationsmechanismus nur wenig Betrachtung geschenkt. Der freie Informations- sowie Meinungswechsel liegt diesem Mechanismus zugrunde. Nach meiner Ansicht kann Lösung von fast alle als problematisch angesehene Fällen durch diesem Mechanismus gefunden werden, weil dieses Mechanismus nach den freien Willen der Parteien funktionieren kann, abgesehen davon, ob bereits die wesentliche Vertragsverletzung vorhanden ist. Aufgrunddessen soll vielmehr auf verbliebene Fälle, also die nicht durch dieses Mechanismus aufgelösten Fälle konzentriert werden. Um eine gerechte Lösung zu finden, soll dem Normierungszweck von diesem Mechanismus Rechnung getragen werden. Dieses Mechanismus erzielt die Beförderung der Koopertation beiden Parteien. D.h. eine Parte

목차

Ⅰ. 들어가며
Ⅱ. CISG상 물품의 계약부적합의 의미와 본질적 계약위반과의 관계
Ⅲ. CISG상 본질적 계약위반의 정의와 매도인의 추완권과의 관계
Ⅳ. 물품의 계약부적합의 경우에 본질적 계약위반의 확정
Ⅴ. 제47조, 제48조 제2항 내지 4항 상의 의사소통 메카니즘과 본질적 계약위반 확정과의 관계
Ⅵ. 마치며

키워드

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김화(Hwa, Kim). (2013).CISG에서의 본질적 계약위반의 확정. 민사법학, (64), 561-603

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김화(Hwa, Kim). "CISG에서의 본질적 계약위반의 확정." 민사법학, .64(2013): 561-603

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