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학술논문

차별금지에 관한 일반법 도입을 위한 허용되는 차별대우 연구

이용수 302

영문명
발행기관
한국사법학회(구 한국비교사법학회)
저자명
박신욱
간행물 정보
『비교사법』比較私法 제22권 제3호, 1159~1192쪽, 전체 34쪽
주제분류
법학 > 법학
파일형태
PDF
발행일자
2015.09.30
6,880

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1:1 문의
논문 표지

국문 초록

본고는 차별금지에 관한 일반법 도입과 관련한 논의를 주제로 작성되었다. 생각건대, 차별금지에 관한 일반법 도입은 私法의 근저에 깔린 사적자치의 원칙과 직접적으로 관련이 되어있다. 따라서 차별금지에 관한 일반법 도입으로 인한 파급력은 지금까지의 법안들이 상정하고있는 그 이상일 수 있다. 하기에 좀 더 세심한 접근이 필요하다고 생각한다. 뿐만 아니라 본고 를 평가해주신 심사위원께서도 지적하신 바와 같이 “국내에 사법(私法)영역에서의 차별금지에 관하여 회의적 시각을 가진 사법학자들도 여전히 적지 않다는 점을 생각할 때 그들을 설득할 수 있는 논거를 발굴하여 제시할 필요”는 여전히 존재하고 있다. 이러한 논의의 필요성을 바탕으로, 본고에서는 차별금지에 관한 일반법 도입을 위한 논의를 전개하기 위한 기초자료를 마련하고, 지금까지의 법안들이 가지는 문제점을 지적함과 동시에 부분적으로는 차별의 표지로 포섭할 수 있는지 여부가 큰 논란이 되고 있는 “정치적 사상또는 의견” 그리고 “성적지향과 성적정체성”에 관한 의견을 개진하였다. 이를 위하여 독일 일 반평등대우법, 특히 허용되는 차별대우에 대해 소개하고, 그 의미를 파악하고자 노력하였다. 독일 일반평등대우법에서 규정하고 있는 바와 같이 폭넓게 인정되고 있는 허용되는 차별에대한 깊은 이해를 통해 순수한 의미에서의 사적자치가 가지고 있던 한계를 다시 한 번 인지하고, 이를 앞으로 진행될 입법논의의 과정에서 반영함으로써, 차별금지에 관한 일반법 도입으로 인한 우려를 불식시킬 수 있으리라 판단된다.

영문 초록

Der Verabschiedung eines Gesetzes geht eine andauernde Diskussion und Forschung dazu voraus. Besonders dann, wenn das Gesetz den Einfluss auf die Privatautonomie hat, ist die Wichtigkeit und die Notwendigkeit der kontinuierlichen Diskussion und Forschung offensichtlich. Dieser Fall trifft für das Koreanische Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (KAGG) zu.In Korea gibt es seit 2007 Bemühungen um die Verabschiedung des KAGG. Diese sind jedoch wegen der starken Widerstände der konservativen Gesellschaften,z.B. The Christian Council of Korea, im Sande verlaufen. Ausgehend von der koreanischen Situation und von der Wichtigkeit und Notwendigkeit einer ständigen Diskussion und Forschung wird in dieser vorliegenden Arbeit versucht, die Notwendigkeit der Verabschiedung des KAGG zu beweisen und eine Alternative für die Verabschiedung des KAGG zu geben. Dazu wird das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Deutschland vorgestellt und analysiert. In dieser Arbeit wird zuerst der Prozess der Bemühung um die Verabschiedung des KAGG vorgestellt. Dabei werden die hervorstechenden Merkmale in jedem Gesetzesantrag herausgearbeitet. Die Gesetzesanträge regelten Benachteiligungsmerkmale nicht mit Hilfe einer abschließend aufzählenden Vorschrift, sondern nur mit Hilfe einer beispielsweisen aufzählenden Vorschrift. Meines Erachtens ist der Stil von der beispielsweisen aufzählenden Vorschrift in den Gesetzesanträgen sehr gefährlich, weil man unter dem Benachteiligungsmerkmal im KAGG eine extrem rechts- sowie eine extrem linksorientierte politische Meinung, die gemäß Art. 37 Abs. 2 KVF nicht anerkannt sind, herauslesen könnte. Dieses Risiko einer beispielsweise aufzählenden Vorschrift wird verdeutlicht, indem dazu eine Rechtsprechung des BGH (BGH,09.03.2012 - V ZR 115/11) vorgestellt wird.Zweitens wird geprüft, ob die sexuelle Identität bei den Benachteiligungsmerkmalen aufgenommen werden kann. Die sich gegen die Verabschiedung des KAGG wendenden konservativen Gesellschaften behaupten, dass die sexuelle Identität nicht in die Benachteiligungsmerkmale einbezogen werden könne, weil die homosexuelle Identität ein soziales Übel sei, HIV bzw. AIDS hervorrufe und die Rate der Geburten bzw. der Eheschließungen abnehmen lasse. Als Gegenargument zu dieser Behauptung wird ein Charakter der Benachteiligungsmerkmale, die durch Gesetze verboten sind, dargestellt, um zu beweisen,dass die sexuelle Identität diesen Charakter auch hat. Daneben wird auch erwiesen, dass die Einführung der sexuellen Identität als ein Benachteiligungsmerkmal in das KAGG vom Standpunkt der vergleichenden Rechtswissenschaft her notwendig ist. Drittens wird der Inhalt des AGG in Deutschland, insbesondere zur zulässigen unterschiedlichen Behandlung gemäß §§ 8, 9, 10, 19 und 20 AGG, vorgestellt und analysiert. Meines Erachtens bewirkt die Verabschiedung des KAGG keine große Änderung auf Privatrechtsebene, in der das Ungleichbehandlungsgebot dem Gleichbehandlungsgebot übergeordnet ist. Auch wenn das KAGG in Kraft tritt, verliert das Ungleichbehandlungsgebot seine Ausstrahlung nicht. Diese Verabschiedung des KAGG hat lediglich die Bedeutung, dass damit das Verbot der unzulässigen unterschiedlichen Behandlung, die unsere KVF und unsere bürgerliche Gesellschaft nicht anerkennen, auf Privatrechtsebene eingeführt wird.

목차

Ⅰ. 들어가며
Ⅱ. 독일 일반평등대우법에 따라 허용되는 차별대우
Ⅲ. 차별금지에 관한 일반법 도입의 시도
Ⅳ. 차별금지에 관한 일반법 도입의 당위론
Ⅴ. 나가며

키워드

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APA

박신욱. (2015).차별금지에 관한 일반법 도입을 위한 허용되는 차별대우 연구. 비교사법, 22 (3), 1159-1192

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박신욱. "차별금지에 관한 일반법 도입을 위한 허용되는 차별대우 연구." 비교사법, 22.3(2015): 1159-1192

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