학술논문
독일법상 技術的 標準의 제정과 제정자의 책임
이용수 7
- 영문명
- Technische Normung und Haftung der Normenvereine im deutschen Recht
- 발행기관
- 한국민사법학회
- 저자명
- 전경운(Chun, Kyoung-Un)
- 간행물 정보
- 『민사법학』제26호, 71~112쪽, 전체 42쪽
- 주제분류
- 사회과학 > 사회과학일반
- 파일형태
- 발행일자
- 2004.09.30
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국문 초록
영문 초록
Zahlreiche technische Normung werden durch den Verband Deutscher Elektrotechniker(VDE), den Verein Deutscher Ingeniere(VDI), das Deutcher Verein des Gas- und Wasserfaches(DVGW), das Deutsches Institut für Normung(DIN) festsetzt. Außer den oben genannten Verbänden und Vereinen gibt es in Deutschland gegenwärtig ca. 150 Verbände, die technische Normen festsezten und öffentlich bekannt machen. Unter diesen Verbänden spielt das DIN die zentrale Rolle. Das DIN wirkt auf der Grundlage des Vertrages, der am 5. Juni 1975 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem DIN geschlossen wurde, als nationaler Normungsverband und vertritt in der internationalen Normungsorganisation die Bundesrepublik Deutschland. Aber die Erkenntnis, verschiedene nationale technische Normen zahlreicher Länder verhindern als nichttarifäre Handelshemmnisse freie internationale Handel, hat dazu geführt, daß seit Anfang des 20. Jahrhunderts viele Länder in bezug auf technische Normen international zusammenarbeiten. Demnach entstanden übernationale Organisationen wie international Organisation for Standardization(ISO), International Electrotechnical Commission(IEC) und Europäisches Komitee für Normung(CEN), mit dem Ziel, Normungsergebnisse einzelner Mitgliedsländer zu harmonisieren. Bei der zunehmenden Wechselwirkung der Weltwirtschaft und dem Zuwachs der internationalen Handel wird die mit den nationalen Normen vieler Länder harmonisierenden internationalen Normen immer sinnvoller. Daß fehlerhafte technische Normen Schäden verursachen können, ist nicht nur theoretische Spekulation, sondern praktische Erfahrung. Schadensersatzansprüche geschädigter Normenanwender oder Dritter gegen die Normenvereine können nach §§823 Abs. 1, 31 BGB bestehen. Auch seit dem Inkrafttreten des Produkthaftungsgesetzes kommt eine vom Verschulden unabhängige Haftung der Normenvereine nach §1 Abs. 1 ProdHaftG in Betracht. §676 BGB, wonach durch die Erteilung eines Rates oder einer Empfhlung eine Sschadensersatzverpflichtung nicht begründet wird, schließt die Haftung der Normenvereine für fehlerhafte technische Normen nicht aus.
목차
Ⅰ. 기술적 표준의 의의 등
Ⅱ. 독일에서의 기술적 표준의 제정
Ⅲ. 하자있는 기술적 표준에 대한 책임
Ⅳ. 마치며
키워드
기술적 표준
표준화
독일표준화연구소
비관세장벽
유럽표준화위원회
국제표준화기구
하자있는 기술적 표준
불법행위책임
제조물책임
Technische Norm
Normung
Deutsches Institut fü
r Normung e. V.(DIN)
Nichttarifä
re Handelshemmnisse
Europä
isches Komitee fü
r Normung(CEN)
International Organisation for Standardization(ISO)
Fehlerhafte technische Normen
Deliktshaftung
Produkthaftung
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