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학술논문

轉借人의 過失과 賃借人의 責任

이용수 1

영문명
Untermietersverschulden und Mietershaftung
발행기관
한국민사법학회
저자명
申菊美(Shin, Gook-Mi)
간행물 정보
『민사법학』제31호, 467~499쪽, 전체 33쪽
주제분류
사회과학 > 사회과학일반
파일형태
PDF
발행일자
2006.03.31
6,760

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1:1 문의
논문 표지

국문 초록

영문 초록

Die erste Rechtssprechung für Verschuldenszurechnung auf Mieter(Untervermieter) in Bezug auf Mietsachschaden bei erlaubter Untermiete ist von japanischen obersten Gericht in 1929 gemacht. Seitdem wird die Frage nach der Anwendungsmöglichkeit von KBGB § 391 bei uns diskutiert. Da auf einer Seite Untermieter für Erfüllungsgehilfen gehalten werden, sind nach dieser Paragraph dem Mieter die Verschulden der Untermietern zugerechnet. Auf der anderen Seite wird Untermieter als Substitut betrachtet. In dem Fall trägt der Mieter nur für Verschulden bei Auswahl und Aufsicht der Untermieter Verantwortung(h.L). Jedoch ist nach KBGB erlaubter Untermieter dafür verpflilchtet, seine sich aus dem Untermietverhältnis ergebenden Verpflichtungen zu erfüllen (KBGB § 630). Indem das gleiche Recht, das Mieter an sich hat, dem Untermieter zugewiesen wird, sind Ansprüche des Untermieters auf Fortsetzung des Mietverhältnisse und Abkauf (KBGB § 644) bzw. Abkaufsanspruch des Untermieters (KBGB § 647) usw. da. Trotz der unmittelbaren Rechtsverhältnisse zwischen Vermieter und Untermieter ist es fraglich, in Bezug auf Vermieter den Untermieter als Erfüllungsgehilfen der Mieter zu betrachten. Denn um Mieter Verantwortung für Verschulden des Untermieters zuweisen zu können, müssen zwischen Gehilfen der Mieter (Untermieter) und Vermieter keine unmittelbare Rechtsverhältnisse bestehen. Die Position, den Untermieter in Erfüllungsgehilfe der Mieter zu sehen, beruht auf die Tatsache, dass sie aus der japanischen Auslegungslehre ohne Weiteres übernommen wird, die auf den anerkennenden Urteil der Erfüllungsgehilfen von 1929 zurückgeht, der sich wiederum von BGB § 278 bzw. § 542 Abs. 2 beeinflüssen lässt. Uns fehlt jedoch die Vorschrift, den Untermieter als Erfüllungsgehilfen der Mieter zu betrachten, wie BGB §540 Abs. 2 tut. KBGB § 630 erkennt allerdings unmittelbare Pflicht der Untermieter auf Vermieter an. Deshalb stehen wir und Deutschland im Hinblick auf Gesetzgebungssystem in anderem Zusammenhang. Nach unseren Untermietevorschriften muss angemessene rechtliche Stellung der Untermieter neu begründet werden. Anders als unerlaubte Untermiete entstehen bei erlaubter Untermiete unmittelbare Rechtsverhältnisse zwischen Vermieter und Untermieter. Und die daraus stammenden Rechts und Pflicht der Vermieter auf Untermieter schließen die Rechts und Pflicht durch Mietvertrag zwischen Vermieter und Mieter nicht aus. Dies hat zur Folge, Mieter und Untermieter eine Mietsache gemeinsam Gebrauch zu machen. KBGB § 654 wendet § 616 entsprechend an und daher wird die Gesamtverantwortung der Mieter und Untermieter anerkannt.

목차

Ⅰ. 問題의 所在
Ⅱ 최초로 履行補助者責任을 인정한 1929년의 大審院 判決과 學說의 전개
Ⅲ. 學說對立의 論據에 대한 검토
Ⅳ. 賃貸人 同意의 법적 성질의 재구성
Ⅴ. 하나의 시도; 不可分債務關係
Ⅵ. 맺으며

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申菊美(Shin, Gook-Mi). (2006).轉借人의 過失과 賃借人의 責任. 민사법학, (31), 467-499

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申菊美(Shin, Gook-Mi). "轉借人의 過失과 賃借人의 責任." 민사법학, .31(2006): 467-499

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