학술논문
독일민사소송법에서의 증거평가와 증명도
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- 영문명
- The Consideration of Proof and the Standard of Proof in ZPO
- 발행기관
- 한국민사소송법학회
- 저자명
- 반흥식(Ban, Heung-Shik)
- 간행물 정보
- 『민사소송』제19권 제1호, 9~61쪽, 전체 53쪽
- 주제분류
- 법학 > 법학
- 파일형태
- 발행일자
- 2015.05.30
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국문 초록
영문 초록
Hat die Lehre vom Beweismaß der überwiegenden Wahrscheinlichkeit sich im deutschen(koreanischen) Zivilprozessrecht zu Recht durchsetzen können? Die Beweiswürdigung ergibt, ob das Gericht sich von der streitigen Tatsache über –zeugen kann, ob also auch das jeweilige Beweismaß erreicht ist. Der Grundsatz freier Beweiswürdigung entbindet den Richter weitgehend von gesetzlichen Beweisregeln, die für bestimmte Beweismittel einen festen Beweiswerten vorgeben oder ausschlißen. Der Richter entscheidet daher grundsätzlich frei darüber, ob Beweis erbracht ist, so auch über den Beweiswert einzelner und das Verhältnis mehrerer Beweismittel sowie über das Gewicht einer Beweisaufnahme im Verhältnis zur eigenen Lebenserfahrung. Von der Beweiswürdigung zu trennen ist die Frage, wann der Richter von einer Tatsachenbehauptung überzeugt sein darf. Von dieser Frage nach dem Maßstab richterlicher Überzeugung handelt die Ploblematik des Beweismaßes. Während die Beweiswürdigung sich nur auf die Prüfung beschränkt, ob der Beweis gelungen ist, ob also der Richter im konkreten Falle eine bestimmte Tatsachenbehauptung als bewiesen ansehen darf, gibt der Beweis an, wann dieser Beweis gelungen ist. Im Gegensatz zur Beweiswürdigung als einer Tatfrage muß deshalb das Beweismaß rechtssatzmäßig geregelt sein. Trotz dieses engen Zusammenhangs lassen sich das Beweismaß und die Beweislast aber ganz klar auseinanderhalten. Das beginnt damit, daß das Beweismaß ein Teilaspekt der umfassenden Beweiserhebung und Beweiswürdigung ist, während die objektive Beweislast gerade zur Vorraussetzung hat, daß jegliche Beweisführung endgültig gescheitert ist. Trotz der dargelegten eindeutigen theoretischen Trennung von Beweismaß und Beweislast wird aber von Motsch behauptet, das Phänomen der Beweislast werde durch ein richtig verstandenes Beweismaß vollsändig verdränkt. Überall da, wo das Überwiegensprinzip gilt und somit der Beweislast bei 50% Wahrscheinlichkeit liegt, soll es nach Ekelöf überhaupt keine Beweislast geben. Greger hat die Forderung nach Allgemeingültigkeit des Beweiskriteriums erhoben. Ein Abweichen vom Regelbeweismaß des 286 ZPO hält er für ausgeschlossen und begründet dies damit, daß die Überlegungen, die es erforderlich machen, die Überzeugung von der Wahrheit als Beweismaß des geltenden Rechts anzusehen, auch seine Unabänderlichkeit bedingen. Aber entfällt der Zwang, gesetzliche Ausanhmebestimmung zum Beweismaß und richterrechtlicher Beweiserleichterungen als materiellrechtliche Erscheinung deuten zu müssen, wie dies insbesondere Greger vertreten hat. Das Überwiegensprizip kann nicht deshalb für das deutche Zivilprozessrecht akzeptiert werden.
목차
Ⅰ. 서론
Ⅱ. 증거평가와 증명도, 증명책임의 개념
Ⅲ. 증거평가와 증명도
Ⅳ. 증명도와 증명책임
Ⅴ. 우월원리와 독일 법에 따른 증명도
Ⅵ. 증명도의 변화가능성
Ⅶ. 결론
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