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형법 제16조 적용기준의 타당성 검토

이용수 218

영문명
Die Angemessenheit des Anwendungsmassstabs von dem § 16 KorStGB
발행기관
전남대학교 법학연구소
저자명
장승일(JANG, Seungil)
간행물 정보
『법학논총』제29권 제1호, 171~194쪽, 전체 24쪽
주제분류
법학 > 법학
파일형태
PDF
발행일자
2009.06.30
5,680

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1:1 문의
논문 표지

국문 초록

영문 초록

Verbotsirrtum bedeutet den Fall, in dem der Täter trotz dem Kenntnis des Tatbestandssachverhalts irrtumlich das Verbot von seiner Tat nicht weiss. Also in diesem Fall weiss der Täter, was er tut, nimmt er aber irrig an, es sei erlaubt und dann führt er zur Verwirklichung des Tatbestandes ohne Bewusstsein, dass er Unrecht tut. Wenn der gerechte Grund im §16 KorStGB den Fall bedeutet, in dem der Tater den Irrtum nicht vermeiden kann, so können die Lehre und Rechtsprechung über die Beurteilungsmassstäbe der Vermeidbarkeit im §17 deutchen StGB für die Auslegung des gerechten Grunds in dem §16 KorStGB nützlich sein. Das Wesen der Vermeidbarkeit durch die Erkennen-Können wird mit Richtlinie entscheidet. Wenn nämlich der Täter zumutende Anspannung des Gewissens hätte, so vermochte der Täter die Einsicht in das Unrechtmässige seines Tuns zu gewinnen, über das Vorhandensein oder Fehlen der Vermeidbarkeit. Der Täter also muss überprüfen, ob seine Tat im Zeitpunkt der Tat im Einklang mit dem Satze des gesetzlichen Sollens steht, und wenn er darüber in Zweifel wäre, so dann musste der Täter durch Nachdenken und Erkundigen solchen Zweifel beseitigen. Die herrschende Meinung richtet dadurch seine Augenmerk auf den Anlassbegriff sofern, als der Täter für das Vorhandensein der Vermeidbarkeit den Anlass zur Beurteilung über gesetzlichen Zulässigkeit seiner Tat nehmen muss, dass die Anspannung des Gewissens selbst nicht das nützliche Erkennensmittel für Rechtmässigkeit oder Rechtswidrigkeit der Tat ist. Nach der herrschenden Meinung ist der Massstab für Vermeidbarkeit(Beurteilung), dass dieser Anlass obwohl vorhanden war, aber das Augenmerk des Täters richtet auf das Erlangenkönnen des Unrechtseinsichts. Aber diese Beurteilungsmassstäbe gilt nur für das sog. Kernstrafrecht. In den Sonderstrafrechtsbereichen - besonders Verwaltungsstrafrechtsbereichen - könnte man es nicht einfach annehmen, weil das Unrechtsbewusstsein des Adressats des Rechtsnorms in den Sonderstrafrechtsbereichen relativ schwacher als in den Kernstrafrechtsbereichen ist.

목차

I. 서
II. 형법 제16조의 의의와 연혁
III. 형법 제16조의 적용현실의 변화
IV. 형법 제16조 적용기준의 변화 필요성
V. 결 어

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장승일(JANG, Seungil). (2009).형법 제16조 적용기준의 타당성 검토. 법학논총, 29 (1), 171-194

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장승일(JANG, Seungil). "형법 제16조 적용기준의 타당성 검토." 법학논총, 29.1(2009): 171-194

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