학술논문
국제물품매매계약에 관한 UN협약상 변경된 승낙의 효력
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- 영문명
- Die Auswirkungen der Annahme mit Änderungen im UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf
- 발행기관
- 원광대학교 법학연구소
- 저자명
- 오석웅(O, Seog-Ung)
- 간행물 정보
- 『원광법학』제28권 제4호, 61~87쪽, 전체 26쪽
- 주제분류
- 법학 > 법학
- 파일형태
- 발행일자
- 2012.12.30
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국문 초록
영문 초록
Die Vorliegende Studie möchte den versuch unternehmen, die Auswirkungen der Annahme mit Änderungen im UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf(UN-Kaufrecht) bezüglich seines Auslegungsproblem und kollidierender allgemeiner Geschäftsbedingungen ("Battle of Forms") nach Art. 19 des UN-Kaufrechts.
Die Zentrale Frage für die Auslegung des Art. 19 des UN-Kaufrechts ist, ob eine Annahmeerkläung wesentlich oder nur unwesentlich von Angebot abweicht. Grundsäatzlich liegt darin eine Ablehnung des Angebots verbundenen mir einer Gegenofferte(Abs. 1). Art. 19 Abs. 1 gilt nur für wesentliche Abweichungen. Bei unwesentlichen Abweichungen stellt jedoch eine Annahme dar, wenn der Offerte nicht unverzüglich widerspricht(Abs. 2). Art. 19 Abs. 3 gibt durch eine umfangreiche beuspielhafte Aufzählung Anhalt für die Abgrenzung zwischen wesentlichen und unwesentlichen Abweichungen. Umstritten ist, ob die in Art. 19 Abs. 3 ausgeführte Abweichungen eine unwiderlegliche Vermutung der Wesentlichkeit aufstellt oder ob ein Wertungsspielraum besteht. Im Ergebnis ist der Auffassung zuzustimmen, dass Art. 19 Abs. 3 eine Auslegungsregel, von der im Einzelfall aufgrund der Umstände, Gepflogenheiten der Parteien etc abgewichen werden darf, bedeutet. Da Art. 19 Abs. 3 keine abschliessende Regelungen, Abweichungen in Punkte, die Abs, 3 nicht nennt sind auch als wesentlich oder unwesentlich einzustufen.
Bezüglich kollidierender allgemeiner Geschäftsbedingungen stellt die Frage, ob und wann sie Vertragsinhalt geworden sind. Da diese Frage im im UN-Kaufrecht nicht gerelt ist, ist sie über Art. 19 zu lösen. Bei wörtlicher Anwendung des Art. 19 gelten die zuletzte übersandte allgemeiner Geschäftsbedingungen als Vertragsinhalt bei Vertragsdurchführung(Theorie des letzten Wortes; last shot rule). Daher ist die Rechtsgültigkeitslösung (knock-out rule) durch Art. 19 nicht ausgeschlossen.
목차
Ⅰ. 서 론
Ⅱ. 변경된 승낙의 의의 및 입법례
Ⅲ. 본질적 변경
Ⅳ. ‘서식전쟁(battle of forms)’과 관련한 문제
Ⅴ. 결 론
참고문헌
Abstract
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