학술논문
국제부당이득법 小考
이용수 53
- 영문명
- Internationales Bereicherungsrecht
- 발행기관
- 한국사법학회(구 한국비교사법학회)
- 저자명
- 안춘수(Choon-Soo An)
- 간행물 정보
- 『비교사법』比較私法 제19권 제1호, 129~172쪽, 전체 44쪽
- 주제분류
- 법학 > 법학
- 파일형태
- 발행일자
- 2012.03.31
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국문 초록
영문 초록
Der Kerngehalt des neuen internationalen Bereicherungsrechts von Korea läßt sich in vier Punkten zusammenfassen. 1) Allgemeiner Anknüpfungspunkt ist der Ort, in dem die Bereicherung eigetretten ist(Art. 31 S. 1). 2) Für den Fall der sog. Leistungskondiktion ist die akzessorische Anknüpfung an das lex causae eingeführt(Art. 31 S. 2). 3) Die Parteien können nachträglich das koreanische Recht als lex fori wählen(Art. 33). 4) Die Ausweichklausel der 'wesentlich engeren Verbindung'(Art. 8 Abs. 1) gilt auch für die ungerechtfertigte Bereicherung.
Mit dem Punkt 1) sollte der Streit um den Begriff des Bereicherungsort als gelößt gelten. Jedoch bleibt die parallele Anküpfung mit der unerlaubten Handlung für den Fall der Eingriffskondiktion weiterhin unsicher, da bei der unerlaubten Handlung immernoch Streitigkeit über den Begriff des Handlungsortes besteht. Einen Ausweg könnte notfalls die Ausweichklausel der wesentlich engeren Verbindung bieten.
Die Untersuchung hat gezeigt, dass sich das schwierige Problem des Mehrpersonenverhältnsses allein mit Art. 31 nicht lösen läßt. Allerdings könnte man auch für die Lösung dieses Problems Art. 8 heranziehen, um eine angemessene Korrekur zu unternehmen.
Insgesammt könnte gesagt werden, dass das internationale Bereicherungsrecht die notwendige Flexibilität besitzt, um komplexere bereicherungsrechtliche Vorgänge befriedigend zu lösen.
목차
Ⅰ. 들어가는 말
Ⅱ. 성질결정 문제
Ⅲ. 부당이득의 준거법 일반
Ⅳ. 다수당사자 관계의 특수문제
Ⅴ. 맺는 말
〈참고문헌〉
〈Zusammenfassung〉
키워드
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참고문헌
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