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학술논문

규범적 구성요건요소의 착오

이용수 357

영문명
발행기관
한국형사법학회
저자명
김범식(Kim, Burm-Shik)
간행물 정보
『형사법연구』형사법연구 제21권 제2호, 3~26쪽, 전체 24쪽
주제분류
법학 > 법학
파일형태
PDF
발행일자
2009.01.29
5,680

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1:1 문의
논문 표지

국문 초록

영문 초록

Die objektive Tatbestandsmerkmale lassen sich in deskriptive und normative Tatbestandsmerkmale unterteilen. Deskriptive Tatbestandsmerkmale beschreiben, was sachlich - gegenständlich zum tatbestandlichen Verbot oder Gebot gehört. Sie beziehen sich auf sinnlich wahrnehmbare, real erfassbare Gegenstände und Vorgänge in der Außenwelt. Im Gegensatz dazu können normative Tatbestandsmermale nur unter logischen Voraussetzungen einer Norm gedacht und vom Richter nur im Wege eines ergänzenden Werturteils festgestellt werden. Wenn solche normativen Tatbestandsmerkmale nur mit juristischen Kenntnissen erfassbar sind, kann ein durchschnittlicher Täter ohne juristische Kenntnisse eigentlich gar nicht wissen, dass er ein solches Merkmal erfüllt hat. Es würde also einem durchschnittlichen Täter immer der Vorsatz zur Erfüllung eines solchen normativen Tatbestandsmerkmals fehlen. Dem entgeht man dadurch, dass man es bei normativen Tatbestandsmerkmalen für den Vorsatz ausreichen lässt, dass der Täter zumindest nach laienhafter Vorstellung die Bedeutung erfasst hat und erkannt hat, dass er dieses Merkmal erfüllt hat: „Parallelwertung in der Laiensphäre“. Hinsichtlich der Behandlung des Irrtums über die Bedeutung normativer Tatbestandsmerkmale bestehen im Strafrecht auftretende Abgrenzungsschwierigkeiten. Wenn etwa der Handelnde alle ein Tatbestandsmerkmal begründenden Tatsachen kennt, jedoch aufgrund fehlender Bedeutungskenntnis das Vorliegen nicht erkennt, ist die Annahme eines Tatumstandsirrtums oder eines Verbotsirrtums denkbar. Ein damit verbundenes Abgrenzungsproblem ist die Unterscheidung zwischen Wahndelikt und untauglichem Versuch. Für die Lösung dieser Problematik gibt es einen kontroversen Meinungsstand. Die sogenannte „Parallelwertung in Laiensphäre“ wird vorherrschend vertreten. Die Grundaussage derselben ist, dass der Täter neben den das normative Merkmal begründenden Tatsachen den „rechtlich-sozialen Bedeutungsgehalt“ des Tatumstandes richtig erfasst haben müsse; andernfalls unterläge er einem Tatumstandsirrtum.

목차

Ⅰ. 들어가는 말
Ⅱ. 규범적 구성요건요소의 개념
Ⅲ. 규범적 구성요건요소의 착오를 구분하는 기준
Ⅳ. 재물의 타인성에 대한 검토
Ⅴ. 맺음말

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김범식(Kim, Burm-Shik). (2009).규범적 구성요건요소의 착오. 형사법연구, 21 (2), 3-26

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김범식(Kim, Burm-Shik). "규범적 구성요건요소의 착오." 형사법연구, 21.2(2009): 3-26

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