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간접피해자의 보호

이용수 133

영문명
Kritische Untersuchung über den Drittschutz nach vertraglicher Grundsätzen : zugleich einen Disskusionsbeitrag zur Rezeptionsbedürfnis nach dem Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte und der Drittschadensliquidation
발행기관
한국민사법학회
저자명
김상중(Sang-Joong Kim)
간행물 정보
『민사법학』제36호, 461~490쪽, 전체 30쪽
주제분류
사회과학 > 사회과학일반
파일형태
PDF
발행일자
2007.05.31
6,400

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1:1 문의
논문 표지

국문 초록

영문 초록

Bei der vorliegenden Arbeit handelt es sich um den vertragsrechtlichen Schutz eines Drittgeschädigten, der mit dem Schädiger nicht in einem Schuldverhältnis gestanden und doch von dieser Leistung wie der Gläubiger betroffen ist. Zur Lösung dieser Problematik sind in Deutschland schon lange die beiden Instituten, der Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte sowie die Drittschadensliquidation, entwickelt. Ob sie auch in koreanischer Zivilrechtsordnung zum Drittschutz als rezeptionsbedürftig gelten können, steht bei der Arbeit im Vordergrund. Nachdem die koreanischen betroffenen Gesetzesregelungen und ihre praktische Anwendung in der rechtvergleichenden Hinblick überprüft werden, gelangt der Aufsatz zunächst zum Ergebnis, dass die Instituten besonders auf dem Hintergrund des eigenen deliktsrechtlichen Regelungsmodells sowie der begrifflich ziemlich haarfeinen Subsumtionstechnik im deutschen Zivilrecht entstanden sind. Dies sagt nachliegend, dass sie im koreanischen Zivilrecht, welches in dem § 750 KBGB ein anderes Gesetzesmodell ausgewählt hat und dazu von dem anderen, also mit der Billigkeitsprüfung geprägten Gesetzesanwendungsstill charakterisiert ist, nicht als zur Rezeption bedürftig zu halten sind. Stattdessen wird in der Arbeit vorgeschlagen, dass die schuldnerische Haftung wegen Erfüllungsgehilften nach dem §§ 391, 390 BGB, der Vertrag zugunsten Dritten in dem § 539 BGB und die anderen Einzelregelungen (z.B. § 140 HGB) zum genügenden Schutz des Drittgeschädigten noch weiterhin in Anspruch zu nehmen sind. Nicht zuletzt erscheint der Versuch der koreanischen Judikative, den Beweislast zugunsten des Geschädigten umzukehren und hierzu die Haftung des Geschäftsherrn nach dem § 756 BGB fast nie exkulpieren zu lassen, hinsichtlich der ausländichen deliktsrechtlichen Vorschlägen nach wie vor angemessen. Das alles legt nahe, dass in koreanischer Rechtsordnung die oben erwähnten Rechtsfiguren zum Drittshcutz nur wenig Platz greifen können.

목차

Ⅰ. 들어가며
Ⅱ. 성문화된 법 제도나 규정의 (확대) 적용
Ⅲ. 성문 제도를 넘어선 채무불이행 책임의 인적 보호범위의 확대 필요성: 제3자보호효를 갖는 계약 법리의 도입 필요성 여부
Ⅳ. 권리 침해자의 손해배상청구권을 통한 보호의 확대 필요성: 제3자손해청산 제도의 일반적 도입 필요성
Ⅴ. 맺으며

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김상중(Sang-Joong Kim). (2007).간접피해자의 보호. 민사법학, (36), 461-490

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김상중(Sang-Joong Kim). "간접피해자의 보호." 민사법학, .36(2007): 461-490

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