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민법 제203조의 비용상환청구권과 제741조, 제748조의 부당이득반환청구권의 적용관계

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영문명
Das Spannungsverhältnis zwischen dem vindikatorischen Verwendungsanspruch und dem ereicherungsrechtlichen Kondiktionsanspruch nach dem § 203 und den §§ 741, 748 KBGB, insbesondere im Falle der Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit eines Vertrages
발행기관
한국민사법학회
저자명
김상중(Sang-Joong Kim)
간행물 정보
『민사법학』제47호, 3~51쪽, 전체 49쪽
주제분류
사회과학 > 사회과학일반
파일형태
PDF
발행일자
2009.12.31
8,680

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1:1 문의
논문 표지

국문 초록

영문 초록

Bei der vorliegenden Arbeit geht es um das klassische, noch umstrittene Thema, das Spannungsverhältnis zwischen dem vindikatorischen Verwendungsanspruch und dem bereicherungsrechtlichen Kondiktionsanspruch nach dem § 203 und den §§ 741, 748 KBGB, besonders im Falle der Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit eines Vertrages. Nach der jüngst heftig vertretenen Ansicht der Lehre der bereicherungsrechtlichen Typologie, nämlich nach der Trennungstheorie ist die bereicherungsrechtliche Verwednungskondiktion bei der Nichtigkeit eines Vertrages auch neben dem vindikatorischen Anspruch anzuwenden. Mit dieser Ansicht setzt sich die Arbeit kritisch auseinander und versucht es im Gegenteil, die früher herrschenden Lehre, nach welcher der Verwendungsanspruch gemäß § 203 KBGB im Verhältnis zum Kondiktionsanspruch als eine vorrangige Regelung zu behandeln ist, theoretisch zu mauern. Dazu geht die Arbeit zunächst auf die rechtsvergleichende Analyse über die betreffenden Regelungen in einigen europäischen Ländern ein. Bei einer solchen Betrachtung ist es verdeutlich sichtbar, dass sich die oben angesprochene erneute Ansicht in Korea mit der deutschen wissenschaftlichen Bemühung anlehnt. Eine solche Bemühung, nach welcher der Kondiktionsanspruch neben dem vindikatorischen Verwendungsersatzanspruch zur Anspruchsgrundlage auf die Verwendungen auf die zurückzugewährende Sache anzuführen ist, ist in großen Teilen auf die deutsche bestimmte Rechtslage zurückführbar, den vindikatorischen Verwendungsanspruch des bösgläubigen Besitzers nach dem § 996 BGB zu verneinen. Doch gibt es im koreanichen BGB keine zur deutschen vergleichbare Gesetzeslage; den Verwendungsersatzanspruch gewährt die Regelung des § 203 KBGB nach dem französichen Vorbild nicht nur dem gutgläubigen, sondern auch dem bösgläubigen Besitzer. In Rücksicht darauf besteht nur wenig das Bedürfnis, den § 203 und die §§ 741, 748 KBGB nebenbei anzuwenden und damit die Möglichkeit zum Verwendungsersatz-anspruch des bösgläubigen Besitzers zu erweitern. Desweitern erregt die Arbeit darauf die Aufmerksamkeit, dass die Vorschrift des § 203 KBGB, wie die herrschende Meinung schoh früh behauptet hat, im Rahmen einer allgemeinen bereicherungsrechtlichen Regelung eine spezialle Stellung erhält. Im Gegenteil dazu ist der § 203 KBGB im Verhältnis zu den gesamten Vorschriften zum Verwendungsersatzanspruch (etwa §§ 310, 325, 594, 617, 626, 688, 701 KBGB) als eine allgemeine Regelung anzusehen. Aufgrund der rechtsvergleichenden, systematischen Analyse erlangt die Arbeit zum Ergebnis, dass im Verhältnis zum bereicherungsrechtlichen Anspruch der § 203 KBGB auf die Verwendung für die zurückzugewährende Sache wegen der Nichtigkeit eines Vertrages, ausgenommen bei einem Werkvertrag, vorrangig anzuwenden ist.

목차

Ⅰ. 들어가는 글
Ⅱ. 비교법적 고찰
Ⅲ. 현행 민법에 따른 지출비용 상환의 근거 : 제203조와 제741조, 제748조의 적용관계
Ⅳ. 비용상환청구권의 개별적 내용
Ⅴ. 정리하는 글
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APA

김상중(Sang-Joong Kim). (2009).민법 제203조의 비용상환청구권과 제741조, 제748조의 부당이득반환청구권의 적용관계. 민사법학, (47), 3-51

MLA

김상중(Sang-Joong Kim). "민법 제203조의 비용상환청구권과 제741조, 제748조의 부당이득반환청구권의 적용관계." 민사법학, .47(2009): 3-51

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