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行政審判制度의 發展方向 -‘司法節次의 準用’의 强化 -

이용수 167

영문명
Reform des Widerspruchsverfahrens - Verstärkung der ‘entsprechenden Anwendung des Justizverfahrens’ -
발행기관
한국행정법학회
저자명
朴正勳(Jeong Hoon PARK)
간행물 정보
『행정법학』제2호, 5~28쪽, 전체 24쪽
주제분류
법학 > 법학
파일형태
PDF
발행일자
2012.03.30
5,680

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1:1 문의
논문 표지

국문 초록

행정심판 제도에 관해 대립하는 두 개의 으로서, 행정심판의 목적 내지 기능을 ‘행정의 자기통제’와 ‘시민의 권익구제’로 대비하고, 그 수단 내지 방법을 ‘감독적 통제’와 ‘중립적 쟁송절차’로 대비할 수 있다. 종래 전자에만 초점을 맞추어, 행정심판의 ‘자기통제기능’과 ‘권리구제기능’으로 구분하였으나, 이제 그 수단적인 측면에 중점을 두어 ‘감독적 통제’와 ‘중립적 쟁송절차’로 대비하여 행정심판제도의 조직과 구성을 발전적으로 디자인함으로써 자기통제기능과 권리구제기능을 조화시킬 것이 요청되고 있다. 우리 헌법은 제107조 제3항 후문에서 “행정심판의 절차는 법률로 정하되, 가 되어야 한다”라고 규정함으로써, 행정심판의 수단(방법)에 관한 두 개의 이념 가운데 중립적 쟁송절차를 선택하고 있다. ‘ ’의 핵심은 중립성과 책임성과 절차적 신중성이다. 헌법이 명하고 있는 ‘사법절차의 준용’은 비단 좁은 의미의 ‘세부적 절차규정’만이 아니라, 행정심판의 조직과 구성과 절차 전체에 관한 것으로 이해되어야 한다. 우리나라의 행정심판제도는 그 동안 4단계(암흑기 부활기 변화기 전환기)의 발전과정을 통해, 감독적 통제 내지 자기통제를 위한 행정절차적 성격을 거의 대부분 탈색하고, 준사법적 성격을 갖는 쟁송절차로 변화하였다. 특히 2008년 행정심판법 개정을 통하여, 중앙행정기관에 대한 행정심판 기능이 독립행정위원회인 국민권익위원회 소속의 중앙행정심판위원회에 이관되었고, 종래 처분청 또는 처분청의 직근 상급행정기관이 재결청이 되던 제도를 폐지하고 모든 행정심판위원회가 직접 재결하는 것으로 변경된 것이다. 비교법적인 관점에서, 2007년 개혁을 통해 쟁송절차적 성격이 강화된 영국의 ‘행정심판’(administrative appeal; administrative justice) 및 ‘행정심판소’(tribunal) 제도가 우리에게 풍부한 자료를 제공해 줄 수 있다. 2007년 개혁의 핵심은 전국의 무수한 개별 행정심판소들을 하나의 체계로 통합하여 ‘제1심행정심판소’(First-tier Tribunal)와 ‘상급행정심판소’(Upper Tribunal)를 설치하고, 제1심행정심판소의 심판관(member) 전원을 법무대신(Lord Chancellor)이 임명하고, 상급행정심판소의 심판관 전원을 법무대신의 추천으로 국왕이 임명함으로써, 심판관들의 독립성과 전문성을 확보한 것이다. 이러한 영국의 행정심판제도는 행정소송의 전심절차로서 행정심판이 반드시 프랑스와 독일과 같이 행정절차적 감독적 성격만을 가져 야 하는 것은 아니라, 상당한 정도로 소송절차에 접근하는 성격을 가질 수 있다는 점이다. 이러한 비교법적 관점에 우리나라의 행정심판에 대한 ‘사법절차의 준용’이라는 헌법적 요청과 그 동안 쟁송절차로 진화되어 온 발전과정을 보태어 보면, 우리나라 행정심판제도의 바람직한 발전방향은 그 준사법적 성격을 한층 더 강화하는 데 있다는 결론에 이르게 된다. 본고에서 행정심판에 있어 ‘사법절차의 준용’을 강화하는 방안으로서, 행정심판위원회에 심판부 제도의 도입, 행정심판의 심급화, 일반행정심판과 특별행정심판의 통합, 중앙행정심판위원회와 시 도행정심판위원회의 통합, 행정심판과 고충민원의 통합, 행정의 자기통제를 위한 ‘개별행정불복절차’의 확대에 관하여, 각각 현황과 문제점을 분석한 다음 그 발전방향을 제시하였다.

영문 초록

In Bezug auf alle Rechtsinstituten kann man sich zwei sich entgegenstehende Ideen vorstellen. Als solche Ideen kann bezüglich des Zwecks bzw. der Funktion des Widerspruchsverfahrens zwischen der Selbstkontrolle der Verwaltung einerseits und dem Rechtsschutz des Bürgers andererseits unterschieden werden. Esist aber noch wichtiger für Überlegungen zur Reform des Widerspruchsverfahrens, das Element der verwaltungsinternen Aufsicht und das Element des kontradiktorischen Streitverfahrens auseinanderzuhalten. Unter diesen zwei Elementen stellt die Verfassung das letztere in den Vordergrund, indem das Artikel 107 Absatz 3 wie folgt vorsieht: „Durch Gesetz soll das Widerspruchsverfahren gereglt werden, worauf das Justizverfahren entsprechend angewendet werden muß“. Der Kern des Justizverfahrens liegt in der Unbefangenheit, der Verantwortlichkeit und der Behutsamkeit des Verfahrens. Die durch Verfassung gebotene entsprechende Anwendung des Justizverfahrens gilt nicht nur für konkrete, detaillierte Bestimmungen über das Widerspruchsverfahren, sondern vor allem für die ganzheitliche Ausgestaltung der Organisation und der Struktur des Widerspruchsverfahrens. Das Widerspruchsverfahren hat ungefähr 50 jährige Geschichte seit 1965, die in vier Stufen (Finsternis Wiedergeburt Entwicklung Verwandlung) gegliedert werden kann. Im Laufe der dritten und der vierten Stufe hat das Verfahren den Charakter als Verwaltungsverfahren für die Selbstkontrolle der Verwaltung verloren und sich in ein qausi-justizielles Streitverfahren verwandelt. Insbesondere 2008 wurde die Zuständigkeit des Widerspruchsverfahrens gegen den Verwaltungsakt der staatlichen Behörden auf die Civil Rights Commission als eine ministe-rialfreie, unabhängige bzw. weisungsfreie Kollegialbehörde übertragen, und alle bisherigen Widerspruchsbescheidsbehörden wurden abgeschafft, statt derer die Civil Rights Commission und die Land-Widerspruchskommissionen selbst den Widerspruchsbescheid erlassen. Unter dem rechtsvergleichenden Aspekt ist das englische Institut administrative appeal, das jüngst eine wesentliche Reform erfahren hat, hilfreich für die Zukunft des koreanischen Widerspruchsverfahrens. In England wurden nämlich im Jahre 2007 alle bisherigen einzelnen Widerspruchsverfahrensorganen Tribunals in das First-tier Tribunal und das Upper Tribunal vereinigt, deren allen Mitglieder (member) von dem Lord Chancellor oder von der Königin ernannt werden, so daß sich das Widerspruchsverfahren dem Justizverfahren angenähert hat. Mit Hilfe diesen englischen Beispiels kann man erkennen, daß das Widerspruchsverfahren nicht unbedingt, wie in Deutschland oder in Frankreich, den Charakter des Verwaltungsverfahrens zur Aufsichtsfunktion haben muß, sondern das Element des Justizverfahrens so weit wie möglich verstärkt werden kann. Wenn man dieser durch die Rechtsvergleichung gewonnenen Erkenntnis das oben erwähnte verfassungsrechtliche Gebot der entsprechenden Anwendung des Justizverfahrens und die bisherigen faktischen Entwicklungbestände hinzugefügt, kann als Ergebnis festgestellt werden, daß das koreanische Widerspruchsverfahren in Richtung auf die Stärkung des Charakters des Justizverfahrens reformiert werden muß. Auf Grund des oben geschriebenen Problembewußtseins werden in dieser Arbeit, nach der Analyse der gegenwärtigen Situationen und Probleme, als konkrete Reformvorschläge, die Einführung des Systems der Senate in die Widerspruchskommission, insbesondere in die Civil Rights Commission die Einführung des Instanzenwegs des Widerspruchsverfahrens die Vereinigung des allgemeinen Widerspruchsverfahrens und der einzelnen besonderen Widerspruchsverfahren die Verschmelzung der Civil Rights Commission und Land-Widerspruchskommissionen die Verknüpfung des Widerpsruchsverfahrens und des Bürgerbeschwerdeverfahrens

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朴正勳(Jeong Hoon PARK). (2012).行政審判制度의 發展方向 -‘司法節次의 準用’의 强化 -. 행정법학, (2), 5-28

MLA

朴正勳(Jeong Hoon PARK). "行政審判制度의 發展方向 -‘司法節次의 準用’의 强化 -." 행정법학, .2(2012): 5-28

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