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학술논문

생명공학과 기본권

이용수 453

영문명
Humangenetik und Grundrechte - Ein Beitrag zum grundrechtlichen Status des Embryos in vitro -
발행기관
한국헌법학회
저자명
장영철(Chang, Young-Chul)
간행물 정보
『헌법학연구』憲法學硏究 第16卷 第4號, 1~31쪽, 전체 31쪽
주제분류
법학 > 법학
파일형태
PDF
발행일자
2010.12.30
6,520

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1:1 문의
논문 표지

국문 초록

생명공학의 발전으로 인간배아에서 줄기세포를 수립하여 활용함으로써 인류에게 무병장수에 대한 희망을 갖게 하고 있다. 그러나 다른 한편 생명공학에서 연구수단인 인간배아를 인간으로 간주한다면 배아는 기본권의 주체이므로 배아연구는 금지되어야 한다. 배아줄기세포는 배아파괴를 전제로 하기 때문이다. 최근 헌재는 배아연구를 허용하는 생명윤리법에 대한 헌법소원을 기각하며 배아의 인간존엄 및 생명권 등의 기본권주체성을 부인하는 판시를 한 바 있다. 이는 종래에 생명권을 인간존엄과 분리하거나 결합하여 배아의 기본권주체성을 인정한 학설들과 차이가 있다. 이러한 점에서 본고는 헌재결정과 학설의 차이점을 살펴보고자 비교법적 견지에서 독일의 이론과 실무를 분석도구로 살펴보고 있다. 독일에서의 배아의 기본권주체성에 대한 논의는 인간존엄의 기본권성여부에 의하여 법률유보가능한 생명권과 상호관계를 결정하는 방법에 의한다. 인간존엄의 헌법원리성만 인정하고 기본권성을 부인하여 상호 분리하는 학설은 배아를 생명권의 주체로만 인정하므로 배아연구와 착상전진단이 가능하다고 한다. 반면에 기본권성을 인정하여 인간존엄과 생명권을 상호 결합하는 학설은 인간존엄의 기본권의 성격을 주관적인 공권으로 보는지 아니면 객관적인 가치질서로 보는 지에 따라 결합설과 절충설로 구분된다. 결합설은 배아를 인간으로 간주하여 불가침의 인간존엄에 대한 방어권을 인정하므로 배아연구 및 착상전진단에 대하여 엄격하게 금지하지만, 절충설은 인간존엄의 가치질서성을 고려하여 배아연구와 보호를 형량하여 입법으로 배아의 보호권이 형성되므로 배아연구가 가능하다. 헌법상 생명권에 관한 명문 규정이 없는 우리의 경우에도 대체로 인간존엄의 기본권성여부에 따라 상호관계가 형성되고 있어 독일에서의 논의소개는 우리의 이론과 실무의 불일치를 분석하는 유용한 시사점을 제공하고 있다.

영문 초록

Mit der Entwicklung der Methoden der Humangenetik findet zur Zeit die Stammzellenforschung an menschlichen Embryonen im Labor statt, die uns eine neue Hoffung nach gesundes Leben ohne Krankheit mitbringen kann. Die Stammzellenforschung an menschlichen Embryonen setzt aber deren Tötung voraus. Hier gibt es ein juristisches Problem, wenn menschliche Embryonen als ein Mensch betrachen kann, da nach Art. 1 Grundgesetz und Art. 10 koreanische Verfassung jeder Menschen unantastbare Würde besitzt. Daher haben die Ärzte, Philosopher, Ethiker, religiöse Wissenschaftler Verfassungsbeschwerde gegen das sog. Gesetz zur Stammzellenforschung vor dem koreanischen Verfassungsgericht(KVerfG) erhoben, mit der Behauptung, es sei die Menschenwürde im Zusammenhang mit dem Recht auf Leben der Embryonen, Selbstbestimmungsrecht deren potentiellen Eltern verletzt. Neuerdings hat das KVerfG die Verfassungsbeschwerde abgewiesen, mit der Begründung, dass das sog. 'früh-Embryo' keinen verfassungsrechtlichen Status im Sinne eigener Grunsrechtssubjektivität hat. Im Gegenteil dazu sind die Verfassungsrechtler der Meinungen, dass das früh-Embryo die Menschenwürde oder das Recht auf Leben besitzt. Es gibt also Meinungsunterschiede zwischen der Rechtsprechung und wisssenschtlichen Lehren zur Grundrechtssubjektivität der Embryonen. In diesem Sinne versucht dieser Aufsatz, Meinungsunterschiede in Korea im Vergleich mit dem deutschen Bundesverfassungericht und Lehren kritisch zu analysieren. Ansatzpunkt der Meinungen zur Grundrechtssubjektivität der Embryonen in Deutschland ist der Rechtscharakter der Menschenwürde. D. h. Ist die Menschenwürde sowohl ein Normprinzip als auch ein Grundrecht? Die sog. subjektive Grundrechtslehre ist der Meinung, die unantatbare Menschenwürde sei absoluter Wesensgehalt des Lebensrechts, von daher sei Stammzellenforschung an menschlichen Embryonen gegen das Grundgesetz. Dieser Meinung teilt die tradtionelle Normprinziptheorie der Menschenwürde. Dagegen behauptet die sog. objektive Grundrechtslehre, dass Stammzellenforschung an menschlichen Embryonen verfassungsmässig sei, weil die Embryonen eine Grundrechtsanwartschaft im gesetzgeberischen Ermessen besitzen oder einen reflexivierten Schutz durch die Grundrechte deren potentiellen Eltern, Stammzelllenforscher usw. im Sinne des Drittwirkung der Grundrechte genissen. Der Verfasser teilt der sog. objektiven Grundrechtslehre, denn die Grundrechte der Stammzellenforscher, der schwerbehinderten Kranke, potentiellen Eltern im Sinne des praktisch und theoretisch Konkordanz geschutzt werden können. In diesem Zusammenhang wird zum Schluss dieses Beitrags Appel an KVerfG gezogen, durch eine intensivierte Inhaltskontrolle gegen das Stammzellenforschunggesetz über Selstbestimmungsrecht deren potentiellen Eltern einen reflexivierten Schutz der früh-Embryonen entfalten zu können.

목차

Ⅰ. 서론
Ⅱ. 국내에서의 배아의 기본권에 관한 학설과 헌재결정
Ⅲ. 독일에서의 배아의 기본권에 관한 학설과 연방헌재결정
Ⅳ. 배아, 배아연구자 및 환자 등의 기본권충돌에 대한 해결
Ⅴ. 결론

키워드

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장영철(Chang, Young-Chul). (2010).생명공학과 기본권. 헌법학연구, 16 (4), 1-31

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장영철(Chang, Young-Chul). "생명공학과 기본권." 헌법학연구, 16.4(2010): 1-31

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