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기판력의 표준시에 관한 법률적 쟁점

이용수 123

영문명
Die rechtlichen Gesichtspunkte auf Grund der zeitlichen Grenzen der Rechtskraft
발행기관
한국사법학회(구 한국비교사법학회)
저자명
남동현(Dong-Hyun Nam)
간행물 정보
『비교사법』比較私法 제16권 제1호, 227~266쪽, 전체 40쪽
주제분류
법학 > 법학
파일형태
PDF
발행일자
2009.03.30
7,600

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1:1 문의
논문 표지

국문 초록

영문 초록

Die materielle Rechtskraft einer Entscheidung betrfft immer lediglich auf den Zeitpunkt der letzten Tatsachenverhandlung. Nur bis zu diesem Zeitpunkt sind Parteien in der Lage Tatsachen vorzubringen, wonach das Vorbringen neuer Tatsachen ihnen grundsatzlich verboten wird. Das Bestehen oder Nichtbestehen einer rechtskrafig bestatigte Rechtsfolge wird deswegen fur diesen Zeitpunkt festgestellt. In der Reg디 konnen die Pareien in einem neuen Prozess, wobei sie neue Tatsachen geltend machen wollen, nur die erst nach der letzten mundlichen Tatsachenverhandlung entstandenen Tatsachen vorbringen. Zieht das Revisionsgericht in Erwagung ausnahmsweise Neutatsachen, so verschiebt sich insoweit der Zeitpunkt der Rechtskraftpraklusion. Der rechtskraftig abgewiesene Klager kann z.B. mittels der Klage oder Einrede geltend machen, dass der im Vorprozess erhobene, aber 민 unbegrundet abgewiesene Anspruch nach der letzten Tatsachenverhandlung entstanden sei, dass er im Vorprozess abgelehnte Eigentum inzwischen an Hand einer Ubertragung oder eines Erbgangs erworben habe, dass eine zur Klageerhebung notwendige Zustimmung einer Generalversammlung nunmehr gegeben sei, der rechtskraftig verurteilte Beklagte, dass die Forderung des Klagers nach der letzten Tatsachenverhandlung in Flge einer Erfullng, eines Erlasses, eines Eintritts einer auflosenden Bedingung und dergleichen untergegangen sei. Auch die den rechtskraftig abgewiesenen Anspruch des Klagers begrundete, den zuerkannten vernichtende Ausubung eines Gestaltungsrechts(z.B. dazu gehohrt Anfechtung, Rutritt, Widerruf, Kundigung usf.) wird an Hand der Rechtskraft nicht prakludiert und kann von der unterlegenen Partei zum Anlass eines neuen Rechtsstreits genommen werden, sollte das Gestaltungsrecht erst nach der letzten Tatsachenverhandlung entstanden sein. Ist uber einen Schmerzensgeldanspruch rechtskraftig entschieden worden, so ist ein neuer auf Grund des desselben Unfalls Schmerzensgeldanspruch nur insoweit zulassig, als er sich auf Unfallfolgen stutzt, die im Zeitpunkt der letzten mundlichen Tatsachenverhandlung noch nicht eingetreten und nicht erkennbar waren. In Deutschland ist dagegen sehr streitig ob die Ausubung eines Gestaltungsrechts nach Eintritt der Rechtskraft ausgeschlossen ist, wenn die Ausubung bereits vor Schluss der letzten mundlichen Tatsachenverhandlung moglich gewesen ware. In diesem Fall will die wohl h.M. die Ausubung des Gestaltungsrechts ausschliessen. Andere meinen, der im Zivilprozess herrschende Grundsatz der auf Treu und Glauben gestutzte Konzentration und Beschleunigung des Verfahrens spreche grundsatzlich fur einen Ausschluss, allerdings nur wenn der Inhaber des Gestaltungsrechts die Ausubung schuldhaft unterlassen hat. Vielmehr trifft die h.M. in dem koreanischen Rechtssystem nicht zu, wobei wobei es die Wahrheits- und Vollstandigkeitspficht nicht gibt. Sogar kein Anwaltszwang gilt fur die Parteien in dem koreanischen Zivilverfahrensrecht aber im Prinzip dominiert Parteiautonomie ohne Hilfe eines Rechtsanwalts. Also in Korea erscheint sachgerechter, dass das Prozessrecht die Ausubung des Gestaltungsrechts grundsatzlich nicht vekurzen darf, wenn der o.g. Inhaber nicht schuldhaft im Vorprozess Angriffs- und Verteidigungsmittel vorgebracht hatte.

목차

Ⅰ. 총설
Ⅱ. 표준시전에 존재하는 사유와 차단효
Ⅲ. 표준시 이후의 사정변경과 차단효
Ⅳ. 기판력의 표준시 이후의 상계권 행사
Ⅴ. 건물매수청구권과 실권효
Ⅵ. 결어
참고문헌
Zusammenfassung

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남동현(Dong-Hyun Nam). (2009).기판력의 표준시에 관한 법률적 쟁점. 비교사법, 16 (1), 227-266

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남동현(Dong-Hyun Nam). "기판력의 표준시에 관한 법률적 쟁점." 비교사법, 16.1(2009): 227-266

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