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학술논문

소유권유보부매매의 법률관계

이용수 19

영문명
Wirkung des Kauf unter Eigentumsvorbehalt
발행기관
한국민사법학회
저자명
김학동(Kim, Hak-Dong)
간행물 정보
『민사법학』제27호, 469~519쪽, 전체 51쪽
주제분류
사회과학 > 사회과학일반
파일형태
PDF
발행일자
2005.03.31
8,920

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1:1 문의
논문 표지

국문 초록

영문 초록

Wenn der Verkäufer dem Käufer die Kaufsache übergibt und beide sich darüber einig sind, daß das Eigentum der Sache auf den Käufer erst dann übergeht, als der gesamte Kaufpreis gezahlt ist(Kauf unter Eigentumsvorbehalt), bleibt der Verkäufer bis zum Eintritt der Bedingung(vollständige Kaufpre- iszahlung) Eigenümer der Sache. Der Verkäufer kann deshalb die Sache nach §213 KBGB herausverlangen, wenn er tritt den Vertrag wegen des Verzuges der Kaufpreiszahlung des Käufers zurück. Aber kann er die Sache nicht zurückholen ohne Ausübung des Rücktritts. Trotzdem kann er die Sache herausverlangen, wenn die Kaufpreisforderung verjährt ist und der Verkäufer zum Rücktritt nicht mehr berechtigt ist. Mit der Übergabe der Sache geht die Preisgefahr auf den Käufer über. Er benutzt die Sache als Eigentümer. Er hat aufgrund des Kaufvertrages das Recht zum Besitz genenüber dem Verkäufer(§213 S.2 KBGB). So kann er diese Einwendung dem Rechtsnachfolger des Verkäufers entgegensetzen, der das Eigentum vom diesem nach §§ 188, 190 KBGB(Abtretung des Herausgabeanspruchs) erlangen hat. Er kann auch von dem unberechtigen Besitzer die Sache herausverlangen oder von dem Schädiger Ersatz verlangen. Darüberhinaus kann er über seine Rechtsstellung verfügen, sie also nach §§188ff. übertragen und nach §§329ff. verpfänden. Das Recht des Käufers, das er vor Eintritt der Bedingung hat, ist nicht bloß Forderung sondern dem Vollrecht(Eigentum) ähnliches Recht(Dingliche Anwartschaft). Der Käufer erlangt mit der Zahlung des Kaufpreises das Eigentum nach §249(Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten), obwohl der Verkäufer nicht Eigentümer der Sache gewesen ist. Mit der Übergabe der Sache hat der Verkäufer den Kaufvertrag noch nicht vollständig erfüllt. So steht dem Konkursverwalter das Wahlrecht nach §50 Koreanische Konkursordnung, wenn der Verkäufer oder Käufer in Konkurs fällt. Der Verkäufer kann sich einem möglichen Zugriff von Gläubigern des Käufers auf die Sache durch die Drittwiderspruchsklage erwehren, weil der Verkäufer bis zum Eintritt der Bedingung Eigenümer der Ssache bleibt.

목차

Ⅰ. 서설
Ⅱ. 기본적 법률관계
Ⅲ. 매도인의 지위
Ⅳ. 매수인의 지위
Ⅴ. 무권리자에 의한 처분과 선의취득
Ⅵ. 집행법상의 문제
Ⅶ. 소위 延長된 所有權留保附賣買

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김학동(Kim, Hak-Dong). (2005).소유권유보부매매의 법률관계. 민사법학, (27), 469-519

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김학동(Kim, Hak-Dong). "소유권유보부매매의 법률관계." 민사법학, .27(2005): 469-519

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