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학술논문

연명치료중단에 있어서 의사결정과정의 구체적 쟁점

이용수 111

영문명
Zur Frage nach der Willensbestimmung bei dem Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen
발행기관
원광대학교 법학연구소(의생명과학법센터)
저자명
이재경(Yi Jae Kyeong)
간행물 정보
『의생명과학과 법』제9권, 65~90쪽, 전체 26쪽
주제분류
법학 > 법학
파일형태
PDF
발행일자
2013.06.30
5,920

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1:1 문의
논문 표지

국문 초록

영문 초록

Mittlerweile ist das Selbstbestimmungsrecht eines Patienten als allge meines Grundrecht anerkannt; daher kann ein Patient dieses unter Beruf ung auf die ärztliche Aufklärungsplicht ausüben. Die akute Problematik bei Indikationsabbrüchen lebenserhaltender Maßnahmen ergibt sich jedoch vor allem daraus, dass dieNutzung des Selbstbestimmungsrechts in jedem Falle einen klaren Bewusstseinszustand voraussetzt, welcher jedoch nicht mehr gegeben ist, wenn der Patient z.B. ohne mächtig ist oder aber bereits im Komaliegt. In einem solchen Falle liegt auf Seiten des Patienten grundsätzlich eine sogenannte Einwilligungsunfähigkeit vor. In der Rechtsprechung und herrscht ein Konsens darüber, dass das Selbstbestimmungsrecht des Patienten auch in oben genannten Fällen zu respektieren ist. Sofern eine ausdrückliche Willensbekundung des Patiente n fehlt und auch nicht mehr rechtzeitig eingeholt werden kann, ist es daher von besonderer Relevanz, die Äußerungen eines Patienten auch im Falle einer gegebenen Einwilligungsunfähigkeit ernst zu nehmen: In diesem Zusammenhang sei etwa die sogenannte Patientenverfügung erwähnt. Den noch bleibt die Frage nicht streitfrei, ob der in der Patientenverfügung fixierte Wille nun dem aktuellen Wille des Patienten entspricht, oder nicht; daher ist nach wie vor äußerst schwierig, festzustellen, dass der darin geäußerte Wille zum Zeitpunkt des Abbruches lebenserhaltender Maßnahmen maßgebend ist. Aus der Perspektive der Rechtssicherheit ist die Willensbestimmung aber auch bei einwilligungsunfähigen Patienten noch erforderlich. Für dierechtliche Verbindlichkeit einer Patientenverfügung müssen vor allemhöhere und restriktivere Anforderungen gegeben sein, und auch deren Reich weite muss noch der gesellschaftlichen Übereinstimmung angeglichen werden. Sofern der noch kurz zuvor geäußerte Wille bzw. die Patientenverfügung nicht vorliegen, kann der wirksame mutmaßliche Patientenwille durch den Betreuer im Sinne des sog. Betreuungsrechts ermittelt werden. In einem solchen Falle können die Angehörigen eines Patienten jedoch weder völlig noch grundsätzlich aus dem Willensbestimmungsverlauf unter Berücksichtigung auf koreanischen familienspezifischen Kulturtendenz aus geschlossen werden. Gemäß dem teleologischen Aspekt des Betreuungsrechts können die Familienmitglieder hier nicht als ein selbstständiges Subjekt, sondern nur für die Aufsichtoder Besichtigung an die Willensauffas sungsgeschehen auftreten. Schließlich ist es bei der von Dritten ermittelten und festgelegten Ein willigung unvermeidlich, das Interesse des Dritten aufzugreifen; daher istes in theoretischer Hinsicht in der Folge nicht mehr möglich, dem wirkli chen Willen authentisch zu entsprechen. Daraus folgt die Notwendigkeit der Kontrolle über die Willensbestimmung von Dritten, deren Gewährleistung letztlich eine Aufgabe von (Vormundschafts-) Gerichten darstellt.

목차

Ⅰ. 서론
Ⅱ. 의사결정 주체에 관한 문제
Ⅲ. 의사결정에 대한 통제
Ⅳ. 결론
참고문헌
[Zusammenfassung]

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이재경(Yi Jae Kyeong). (2013).연명치료중단에 있어서 의사결정과정의 구체적 쟁점. 의생명과학과 법, 9 , 65-90

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이재경(Yi Jae Kyeong). "연명치료중단에 있어서 의사결정과정의 구체적 쟁점." 의생명과학과 법, 9.(2013): 65-90

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