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학술논문

商法 중 會社編(일반)에 대한 改正意見

이용수 23

영문명
Vorschläge zur Reform des Koreanschen Gesellschaftsrechts
발행기관
원광대학교 법학연구소
저자명
이형규(Lee, Hyeong-Kyu)
간행물 정보
『법학연구』제21집 제2호, 85~119쪽, 전체 35쪽
주제분류
법학 > 법학
파일형태
PDF
발행일자
2005.12.31
7,000

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1:1 문의
논문 표지

국문 초록

영문 초록

Der Aufsatz bezieht sich auf Vorschläge zur Reform des Gesellschaftsrechts im Koreanischen Handelsgesetzbuch(KHGB). Die wichtigen Gegenstände der Untersuchung und Reformvorschläge sind wie folgt: (1) Nach § 169 KHGB definiert die Handelsgesellschaft als ein “Verein”. Aber diese Begriffsbestimmung ist inkompatibel und unzweckmäßig, weil auf die Innenverhältnisse der OHG und KG die Vorschriften der Gesellschaft entsprechende Anwendung finden, und auch weil Einmann-AG und -GmbH gesetzlich anerkannt sind. Daher soll der Wortlaut “Verein” in der Begriffsbestimmung der Gesellschaft im § 169 KHGB gestrichen werden. (2) Nach § 362-2 KHGB können Minderheitenaktionäre, die mindestens 3% der Gesamtzahl der ausgegebenen Aktien innehaben, spätestens sechs Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung verlangen, bestimmte Angelegenheiten zum Gegenstand der Beschlußfassung zu machen. Sie können jedoch dieses Recht tatsächlich nicht geltend machen, denn schriftliche Einladung für die Einberufung wird nur zwei Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung übersandt. Zum effecktiven Schutz der Minderheiten soll Einbringungsrecht eines Gegenantrags gesetzlich hinzugefügt werden, um die Minderheit der Aktionäre das Recht bis zu einer Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung auszuüben. (3) Um die Willensbildung der Hauptversammlung wirklich nach Merheitsprinzip zu erfolgen, soll die Regelung über die Beschlußfähigkeit der Hauptversammlung wie volgt geändert werden: Die gewöhnliche Beschlüsse bedürfen einer Mehrheit der Stimmrechte der anwesenden Aktionäre, die mehr als die Hälfte der Gesamtzahl der ausgegebenen Aktien innehaben und die besonderen Beschlüsse bedürfen einer Zwei-Drittel-Mehrheit der Stimmrechte der anwesenden Aktionäre, die mehr als die Hälfte der Gesamtzahl der ausgegebenen Aktien innehaben. (4) KHGB sieht keine persönliche Eignungsvoraussetzungen der Directors vor. Deshalb ist es umstritten, ob eine juristischen Personen zum Director bestellt werden kann. Nach herrschender Meinung kann eine juristische Person zum Director nicht gewählt werden, weil seine Stellung auf einem persönlichen Vertraünsverhältnis beruht und das Amt des Directors persönliche Tätigkeit voraussetzt. Um die Eignung der Directors klar zu machen, soll eine juristische Personen von der Bestellung der Directors gesetzlich auszuschließen sein. (5) KHGB hat keine Bestimmung über die Definition der Outside Directors. Um die Rechtsstellung der Outside Directors klar zu machen, soll der Begriff der Outside Directors im KHGB definiert werden: Outside Directors sind Directors, die alltägliche Angelegenheiten der Gesellschaft nicht wahrnehmen und die Eignungsvoraussetzungen des § 415-2 Abs. 2 KHGB befridigen. (6) Nach § 400 KHGB bedarf die Befreiung der Haftung der Directors gegenüber der Gesellschaft der Einwilligung aller Aktionäre. In Publikums-gesellschaften ist daher die Befreiung der Haftung der Directors fast unmöglich. Und KHGB erhält keine Regelung über die Beschränkungen der Haftung der Directors. Um befähigte Person zum Director zu bestellen, ist die Regelung über die Beschränkung der Haftung der Directors vorzusehen und die beschlußfähige Zahl für die Befreiung der Haftung der Directors zu erleichtern. (7) Nach § 460 KHGB dürfen die Rücklagen im Sinne der §§ 458 und 459 KHGB nur zur Deckung von Verlusten des Grundkapitals verwendet werden. Aber nach § 461 KHGB kann durch den Beschluß des Board of Directors die Gesamtheit oder einen Teil der Rücklagen in das Grundkapital einstellen. Die beiden Vorschriften sind unvereinbar. Also soll KHGB nach § 460 Satz 1 folgenden Satz hinzufügen “das gilt jedoch nicht für den § 461 Abs. 1 genannten Fall.” (8) Nach § 460 Abs.

목차

Ⅰ. 서설
Ⅱ. 會社의 社團性에 관한 規定 削除
Ⅲ. 株主의 反對提案權 追加
Ⅳ. 株主總會 議決定足數 規定의 改善
Ⅴ. 法人의 理事資格 問題
Ⅵ. 社外理事의 定義 規定 新設
Ⅶ. 理事의 責任制限 및 免除制度의 改善
Ⅷ. 法定準備金 使用에 관한 規定의 整備
Ⅸ. 社債總額制限 規定의 削除
參考文獻
〈Zusammenfassung〉

키워드

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이형규(Lee, Hyeong-Kyu). (2005).商法 중 會社編(일반)에 대한 改正意見. 법학연구, 21 (2), 85-119

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이형규(Lee, Hyeong-Kyu). "商法 중 會社編(일반)에 대한 改正意見." 법학연구, 21.2(2005): 85-119

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