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학술논문

민법 제999조(相續回復請求權)의 해석에 관한 몇 가지 문제점

이용수 264

영문명
Die Problematik des Erbschaftsanspruchs
발행기관
한국가족법학회
저자명
김병선(Kim, Byung-Sun)
간행물 정보
『가족법연구』家族法硏究 第26卷 1號, 127~170쪽, 전체 44쪽
주제분류
법학 > 법학
파일형태
PDF
발행일자
2012.03.31
8,080

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1:1 문의
논문 표지

국문 초록

영문 초록

(1) Ins Koreanische Bürgerliche Gesetzbuch(zitiert K-BGB) betreffs des Erbschaftsanspruchs, ist nur eine Bestimmung d.h. sehr kurze Ausschlussfrist dieses Anspruchs (3 od. 10 Jahre) gefunden(der Artikel 999 K-BGB). Deshalb von diese Bestimmung ist nichts weiter als das Interesse des Erbschaftsbesitzers und die Verkehrssicherheit zu schützen. Weiterhin als Gegner des Erbschaftsanspruchs kommt nach der Rechtsprechung auch ein Miterbe des Anspruchstellers in Betracht. Es ist allgemeiner Meinung, dass er ist Erschaftsbesitzer, wenn der Miterbe für sich die Alleinerbenstellung reklamiert und deshalb Alleinbesitz begründet. Ganz überwiegend nimmt man darüber hinaus an, dass auch solche Miterben dem Erbschaftsanspruch ausgesetzt sind, die lediglich für sich höhere als ihnen zukommende Erbteile beanspruchen. So meine ich, dass um das Interesse des wahren Erben in Betracht zu nehmen eine Beschränkung des Kreis des Gegners dieses Anspruchs ist notwendig. Nach dem Artikel 1013 K-BGB kann jeder Miterbe jederzeit die Auseinandersetzung verlangen. Also Miterbe, der auf Grund angemassten Alleinerbrechts oder unter Beanspruchung eines zu weit gehenden Miterbrechts Nachlassgegenstände in Alleinbesits genommen hat, muss von des Kreis des Gegners dieses Anspruchs ausgeschlossen werden. (2) Wenn einer der Miterben auf Eintragung der Löschung von Miterbe, der auf Grund angemassten Alleinerbrechts oder unter Beanspruchung eines zu weit gehenden Miterbrechts Nachlassgegenstände allein eingetragen hat, beansprucht, muss das Grenze des Anspruch sich auf den Erbschaftanteil des Beanspruchende beschränken. (3) Hat der Erbschaftsbesitzer einen Erbschaftsgegenstand durch eine Straftat oder eine zur Erbschaft gehörende Sache durch verbotene Eigenmacht erlangt, so haftet er nach den Vorschriften über den Schadensersatz wegen unerlaubter Handlungen. Hat der Erbschaftsbesitzer einen Erbschaftsgegenstand ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung verpflichtet. Diese Ansprüche müssen durch Erbschaftsanspruch nicht ausgeschlossen werden. Die kurze Ausschlissfrist des Erbschaftsanspruchs bleibt unberührt. (4) Wer die Erbschaft durch Vertrag von einem Erbschaftsbesitzer erwirbt, steht nach der herrschende Meinung und der Rechtsprechung im Verhältnis zu dem Erben einem Erdschaftsbesitzer gleich. Aber diese Interpretation überschreitet den Wortlaut der Vorschrift des Artikel 999.

목차

Ⅰ. 서 론
Ⅱ. 상속재산분할청구권과 상속회복청구권의 관계
Ⅲ. 공동상속인은 자기의 상속분을 초과하여 상속회복청구권을 행사할 수 있는가
Ⅳ. 부당이득반환청구권 및 불법행위를 원인으로 한 손해배상청구권과 상속회복청구권의 관계
Ⅴ. 참칭상속인으로부터 상속재산을 취득한 제3자에게 상속회복청구의 피고적격을 인정할 것인가의 문제
Ⅵ. 결 론
《참고문헌 》

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김병선(Kim, Byung-Sun). (2012).민법 제999조(相續回復請求權)의 해석에 관한 몇 가지 문제점. 가족법연구, 26 (1), 127-170

MLA

김병선(Kim, Byung-Sun). "민법 제999조(相續回復請求權)의 해석에 관한 몇 가지 문제점." 가족법연구, 26.1(2012): 127-170

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