학술논문
TRIPs 협정 발효 10년의 특허법적 의미와 전망
이용수 51
- 영문명
- Bedeutung und Aussicht des TRIPs für das Patentrecht
- 발행기관
- 세창출판사
- 저자명
- 박영규(Young-Gyu Park)
- 간행물 정보
- 『창작과 권리』2007년 봄호 (제46호), 19~48쪽, 전체 29쪽
- 주제분류
- 법학 > 법학
- 파일형태
- 발행일자
- 2007.03.01
6,280원
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국문 초록
영문 초록
Art. 27 Abs. 1 TRIPs verpflicht die Mitgliedstaaten zur Gewährung von Patenten für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik, läßt aber die Frage offen, was unter den Begriffen Erfindungen und Technik zu verstehen ist. TRIPs hat auf einen Negativkatalog von der Patentierung nicht erfaßten Schöpfungen des menschlichen Geistes verzichtet, nur indirekt, indem sich die Patentierungsverpfichtung der Mitgliedstaaten nur auf Erfindung, nicht aber auf andere Schöpfungen des menschlichen Geistes bezieht. In Ermangelung einer TRIPs-eigenen Legalfefinition bleibt es also der Gesetzgebung der Mitgliedstaaten überlassen, was sie als patentfähige Erfindungen ansehen.
Art. 27 Abs. 3 a) erlaubt den Mitgliedstaaten, diagnostische, therapeutische und chirurgische Verfahren für die Behandlung von Menschen oder Tieren von der Patentirung auszuschließen. In Korea sind medizinische Verfahren mangels gewerblicher Verwertbarkeit vom Patentschutz ausgeschlossen, obwohl das kor. PatG medizinische Verfahren nicht explizit als nicht gewerblich anwendbare Erfindung vom Patentschutz ausschließt. Das Kriterium der gewerblichen Verwertbarkeit als Ausschlusskriterium für medizinische Verfahren wurde mit sozialethisch orientierten Überlegungen untermauert. Vom begrifflichen Verständnis der gewerblichen Verwertbarkeit her, nach dem gefragt werden muss, ob eine Erfindung in einem Gewerbe technische Verwendung finden kann, ließe sich die Verneinung der Patentfähigkeit eines angemeldeten medizinischen Verfahrens nur mit Schwierigkeiten rechtfertigen. Der generelle Ausschluss des medizinischen Verfahrens vom Patentschutz gehört systematisch auf die gleiche Stufe wie die Ausnahmevorschrift §32 kor. PatG.
Es ist festzustellen, dass nach Art. 27 Abs. 2 TRIRs Veröffentlichungsverbote die Mitglieder nicht zur Versagung des Patentschutzes berechtigen, somit §32 kor. PatG, das Erfindungen, die die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten gefährden können oder die der Gesundheit abträglich sein können, von der Patentierung ausschließen, nicht TRIPs konform und daher änderungsbedürftig ist.
목차
Ⅰ. 서론
Ⅱ. TRIPs 협정 발효 전ㆍ후의 특허보호에 관한 국제조약
Ⅲ. TRIPs 협정의 협상과정 및 목적
Ⅳ. TRIPs 협정에서의 특허대상, 불특허대상 및 특허요건
Ⅴ. 결론
참고문헌
Zusammenfassung
키워드
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