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학술논문

불법행위 성립요건으로서 과실의 개념과 불법행위 책임체계에서의 지위

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영문명
Fahrlässigkeit als Tatbestandselement der unerlaubten Handlung und ihre Stellung im Schuldsystem
발행기관
한국사법학회(구 한국비교사법학회)
저자명
정기웅(Jung, Ki-Wung)
간행물 정보
『비교사법』比較私法 제18권 제3호, 815~844쪽, 전체 30쪽
주제분류
법학 > 법학
파일형태
PDF
발행일자
2011.08.31
6,400

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1:1 문의
논문 표지

국문 초록

영문 초록

In § 750 des koreanischen bürgerlichen Gesetzbuchs steht das Prinzip der Verschuldenhaftung: “Wer vorsätzlich oder fahrlässig einem anderen widerrechtlich einen Schaden zufügt, ist diesem zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.” Dies beruht sich auf dem Naturrechtsgedanken für die Gewährleistung der privaten Autonomie im neuzeitlichen Zivilrecht. Unter diesem Prinzip wird die Fahrlässigkeit auf der Stufe des Schuldurteils überprüft und dabei zugleich handelt es sich um die subjektive Fahrlässigkeit, in der nach dem Perspektive des Täters die Verletzung der Sorgfaltspflicht bewertet wird. Aber mit den sozialen Entwicklungen wird dies nicht mehr gültig und daraus ergibt sich die Notwendigkeit, gegen die bestimmten Gefahren die rechtlichen Haftungen zu ermöglichen. Somit wird die Fahrlässigkeit zwar auf der Stufe des Schuldurteils überprüft, aber sie wird in der Tat nach der objektiven Kriterien bewertet. Dem folgt die herrschende Meinung und die Rechtsprechung. Dagegen gibt es natürlich verschiedene kritische Meinungen. Die subjektive Theorie behauptet, dass die Fahrlässigkeit nach dem Perspektive des Täters bewertet und zugleich nur auf der Stufe der Schuld überprüft werden muss. Die teleologische Handlungstheorie behauptet, dass die Fahrlässigkeit objektiv nach dem Perspektive der Allgemeinen bewertet und damit auf der Stufe des Unrechts und Tatbestandes überprüft werden muss. Aber in der sogenannten doppelten Theorie, die hier vom Autor vertreten wird, gilt die Fahrlässigkeit als Element des Tatbestandes auf der Stufe des Unrechtsurteils und zugleich als Element der Schuld auf der Stufe des Schuldurteils. Dies bedeutet also, dass die Fahrlässigkeit die doppelte Stellung als Element des Tatbestandes und zugleich als Element der Schuld hat. Danach ist die Fahrlässigkeit als Element des Tatbestandes auf der Stufe des Unrechtsurteils die nach dem Perspektive der Allgemeinen zu bewertende objektive Fahrlässigkeit, die Fahrlässigkeit als Element der Schuld auf der Stufe des Schuldurteils die nach dem Perspektive des Täters zu bewertende subjektive Fahrlässigkeit. Da § 750 als Generalklausel für die unerlaubte Handulung gilt, könnten damit auch die neuen Typen der unerlaubten Handlungen durch die sozialen Wandlungen geregelt werden. Deshalb könnte die Fahrlässigkeit als Element des Tatbestandes nach den Kriterien der objektiven Fahrlässigkeit überprüft werden, nach der mit der Tatbestandsmässigkeit die Rechtswidrigkeit vermutet wird und ohne Rechtfertigungsgründe das Unrecht bejaht wird. Die Fahrlässigkeit als Element der Schuld könnte nach den Kriterien der subjektiven Fahrlässigkeit überprüft werden, in der die Verletzung der Sorgfaltspflicht nach dem Perspektive des Täters bewertet wird, weil die gesetzliche Bestimmung für die unerlaubte Handlung die Schuldfähigkeit des Täters fordert.

목차

Ⅰ. 들어가는 말
Ⅱ. 불법행위의 성립요건으로서 과실에 대한 민법의 규정
Ⅲ. 불법행위에 있어서 과실의 개념과 책임체계
Ⅳ. 불법행위의 책임체계에 있어서 과실의 이중적 지위
Ⅴ. 맺음말
〈참고문헌〉
〈Abstract〉

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APA

정기웅(Jung, Ki-Wung). (2011).불법행위 성립요건으로서 과실의 개념과 불법행위 책임체계에서의 지위. 비교사법, 18 (3), 815-844

MLA

정기웅(Jung, Ki-Wung). "불법행위 성립요건으로서 과실의 개념과 불법행위 책임체계에서의 지위." 비교사법, 18.3(2011): 815-844

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