학술논문
독일 사회보험법상 보험원리
이용수 529
- 영문명
- 발행기관
- 중앙대학교 법학연구원
- 저자명
- 오상호(Oh, Sang-Ho)
- 간행물 정보
- 『법학논문집』法學論文集 第35輯 第1號, 251~279쪽, 전체 29쪽
- 주제분류
- 법학 > 법학
- 파일형태
- 발행일자
- 2011.04.30
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국문 초록
영문 초록
Systeme sozialer Sicherung können nach dem Vesicherungs-, dem Versorgungs-, dem Fürsorgeprinzip oder nach Mischformen aus dem drei Prinzipien aufgebaut werden.
Das BSG ist seiner Entscheidung vom 20. 12. 1957 den Begriff ‘Sozialversicherung’, dass die reine Form der Versicherung ist nicht in der Sozialversicherung, sondern in der Privatversicherung zu finden. Die Sozialversicherung dagegen ist eine Versicherung besonderer Art, bei der neben dem Risikoausgleich von wesentlicher Bedeutung der soziale Ausgleich ist, weshalb Beiträge und Leistungen nach sozialen Gesichtspunkten gestaffelt werden.
Das BVerfG (Kindergeld-Urteil vom 10. 5. 1960) versteht hingegen den Begriff der “Sozialversicherung” in Art. 74 Nr. 12 GG als Gattungsbegriff. Es handelt sich um einen weit gefassten, verfassungsrechtlichen Gattungsbegriff, der alles umfasst. was sich der Sache nach als Sozialversicherung darstellt. Inhaltlich soll das BVerfG nicht definiert, was Sozialversicherung, sondern nur beschrieben werden. Aber der in Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG verwandte Begriff der Sozialversicherung sich auf alle Bereich der sozialen Sicherheit. Die geregelten Sozialleistungen müssen in ihren wesentlichen Sturkturelementen dem Bild entsprechen, das durch die klassische sozialversicherung geprägt ist. Dafür formuliert das BVerfG zwei Voraussetzungen: Entscheidend ist zum einen die ‘gemeinsame Deckung eines möglichen, in seiner Gesamtheit schätzbaren Bedarfs durch Verteilung auf eine organisierte Vielheit(sog. Versicherungsformel)’ und zum anderen die organisatorische Bewilligung dieser Aufgaben (sozialer Ausgleich) durch Träger der Sozialversicherung als selbständige Anstalten oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, die ihre Mittel durch Beiträge der Betroffenen aufbringen. Aus dem Begriffselement des Bedarfs im Sinne des Versicherungsformels herleitet der soziale Ausgleich als Strukturmerkmal der Sozialversicherung. Obwohl das BVerfG die Definition des BSG ergänzt und klatstellte, wird in der Sozialversicherung das der Versicherung immanente Prinzip des Risikoausgleichs durch Aspekte des sozialen Ausgleichs modifiziert und ergänzt.
목차
Ⅰ. 서론
Ⅱ. 사회보험의 본질과 개념
Ⅲ. 사회보험법상 보험의 본질
Ⅳ. 결론
참고문헌
[Zusammenfassung]
키워드
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