본문 바로가기

추천 검색어

실시간 인기 검색어

학술논문

태아의 상속능력과 그 보호방안

이용수 253

영문명
Eine Untersuchung über die Erbfähigkeit des ungeborenen Kindes
발행기관
중앙대학교 법학연구원
저자명
高相賢(Ko, Sang-Hyun)
간행물 정보
『법학논문집』法學論文集 第34輯 第1號, 35~62쪽, 전체 28쪽
주제분류
법학 > 법학
파일형태
PDF
발행일자
2010.04.30
6,160

구매일시로부터 72시간 이내에 다운로드 가능합니다.
이 학술논문 정보는 (주)교보문고와 각 발행기관 사이에 저작물 이용 계약이 체결된 것으로, 교보문고를 통해 제공되고 있습니다.

1:1 문의
논문 표지

국문 초록

영문 초록

Im römischen Recht wurde das Kind im Mutterleib als schon geboren behandelt, um es am Nachlass des Erblassers teilhaben zu lassen. Dieser Grundgedanke bezweckt den Schutz der Leibesfrucht und bildete den sprichwörtlichen Grundsatz ‘Conceptus pro iam nato habetur, quoties de commodis eius agitur". Der Grundsatz des römischen Rechts findet sich in fast allen neuzeitlichen Kodifikationen wieder. Aber die Gesetzgeber verwirklichen ihn rechtstechnisch unterschiedlich. Über die Rechtsfähigkeit des nasciturus erhalten sie generelle Vorschriften oder Einzelbestimmungen. Allgemeine Vorschriften darüber enthalten ALR I 1 § 10, § 22 des österreichischen ABGB, Art. 31 des schweizerischen ZBG. Dahingegen verzichten der französische Code Civil, das deutsche BGB, das japanische ZGB auf eine generelle Vorschrift und begnügt sich mit konkreten Einzelbestimmungen. Im koreanischen Recht wird die Leibesfrucht wie die Regelungen in letzteren Fällen fast gleich behandelt. Ebenfalls geht das KBGB davon aus, dass Erbe grundsätzlich nur werden kann, wer zur Zeit des Erbfalls lebt(so genannte Koexistenzprinzip). Allerdings regelt das BGB, dass die zum Zeitpunkt des Erbfalls geborene Leibesfrucht erbfähig ist. Es bringt mit der folgenden Fassung zum Ausdruck: ’Das Kind, das noch nicht geboren ist, aber bereits gezeugt war, gilt für die Erbfolge als geboren." (§ 1000 Abs. 3 KBGB). Sie fingiert für die Leibesfrucht eine Vorverlegung der Geburt. Diese Vorwirkung der Rechtsfähigkeit setzt voraus, dass die Leibesfrucht im Zeitpunkt des Erbfalls erzeugt war und später zur Welt kommt. Umstritten ist, ob eine lebende Geburt des Kindes eine auflösende oder aufschiebende Bedingung ist. Nach der Rechtsprechung beruft die Leibesfrucht sich mit der Rückwirkung auf den Zeitpunkt des Erbfalles, die Rechtsprechung nimmt also eine aufschiebende Bedingung mit rückwirkender Kraft ein. Darum kann eine Mutter ihre Leibesfrucht nicht vertreten. Meines Erachtens ist eine Neuregelung über ein Pfleger für die Leibesfrucht erforderlich, da die künftige Rechte des Erzeugten in der Tat nicht wahrgenommen werden kann. Die Rechtsstellung des ungeborenen Kindes ist leider in der Schwebezeit zwischen Erbfall und Geburt ungesichert. In neuerer Zeit stellt sich durch die Entwicklung moderner Fortpflanzungsmedizin die Frage, ob das später lebend geborene Kind bei der künstlichen Befruchtung als erbfähig anzusehen ist. Welche Bedeutung hat der nasciturus eigentlich?

목차

Ⅰ. 머리말
Ⅱ. 태아의 상속능력에 관한 연혁
Ⅲ. 태아의 상속능력에 관한 입법례
Ⅳ. 우리 민법에서 태아의 상속능력과 수유 능력
Ⅴ. 태아를 위한 감호인제도
Ⅵ. 맺음말

키워드

해당간행물 수록 논문

참고문헌

교보eBook 첫 방문을 환영 합니다!

신규가입 혜택 지급이 완료 되었습니다.

바로 사용 가능한 교보e캐시 1,000원 (유효기간 7일)
지금 바로 교보eBook의 다양한 콘텐츠를 이용해 보세요!

교보e캐시 1,000원
TOP
인용하기
APA

高相賢(Ko, Sang-Hyun). (2010).태아의 상속능력과 그 보호방안. 법학논문집, 34 (1), 35-62

MLA

高相賢(Ko, Sang-Hyun). "태아의 상속능력과 그 보호방안." 법학논문집, 34.1(2010): 35-62

결제완료
e캐시 원 결제 계속 하시겠습니까?
교보 e캐시 간편 결제